Für die CI PE KO Goebenpark OHG, handelnd unter CI PE KO Goebenpark GmbH & Co. KG, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der entsprechende Beschluss wurde am 9. Juli 2026 um 09:04 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 810 IN 1039/24 C-77- erlassen.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Neue Mainzer Straße 52 bis 58 in 60311 Frankfurt am Main und ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Handelsregisternummer HRA 51169 eingetragen. Gesellschafter sind Peter Josef-Alfred Königstein sowie die ConcretInvest AG i.L. aus der Schweiz, vertreten durch Geschäftsführerin Barbara Schellenberg-Treichler.
Die Gesellschaft ist im Immobilienbereich tätig. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung, dem Erwerb, der Verwaltung und der Vermarktung von Immobilienprojekten. Unter der Bezeichnung „Goebenpark“ verfolgt sie ein Projekt im Bereich der Immobilienentwicklung und Projektgesellschaften.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH in Frankfurt am Main bestellt.
Mit dem Beschluss dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Vermögenswerte bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten bleiben und keine Benachteiligung der Gläubiger eintritt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft umfassend untersuchen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist und ob Möglichkeiten für eine Fortführung oder Sanierung des Immobilienprojekts bestehen.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erst nach Abschluss der Prüfung entscheidet das Insolvenzgericht, ob das Verfahren offiziell eröffnet wird und wie es mit der Projektgesellschaft weitergeht.