Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor der Website aivoris.net veröffentlicht. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber über die Internetseite Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen an, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis zu verfügen.
Die Warnung wurde am 9. Juli 2026 veröffentlicht.
Keine Beaufsichtigung durch die BaFin
Nach Angaben der BaFin werden die Betreiber von aivoris.net nicht von der deutschen Finanzaufsicht beaufsichtigt. Unternehmen, die in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringen möchten, benötigen hierfür grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis.
Ohne eine solche Zulassung dürfen entsprechende Geschäfte nicht angeboten oder vermittelt werden.
Risiko für Anleger
Die BaFin warnt davor, Angebote von nicht zugelassenen Finanzdienstleistern ungeprüft anzunehmen. Fehlt die erforderliche Erlaubnis, unterliegt der Anbieter nicht den gesetzlichen Aufsichts- und Verbraucherschutzvorschriften, die für regulierte Finanzunternehmen gelten.
Anleger sollten insbesondere darauf achten,
- ob ein Unternehmen über eine behördliche Zulassung verfügt,
- ob es in den offiziellen Registern der Finanzaufsichtsbehörden geführt wird,
- und ob die Unternehmensangaben nachvollziehbar und überprüfbar sind.
Betrügerische Internetplattformen nehmen weiter zu
Die Warnung reiht sich in zahlreiche ähnliche Veröffentlichungen der BaFin ein. Immer häufiger treten Internetplattformen auf, die ohne Zulassung Bank-, Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Professionell gestaltete Webseiten und vermeintlich attraktive Renditeversprechen sollen dabei Vertrauen schaffen und Anleger zu Einzahlungen bewegen.
Typische Warnsignale sind:
- fehlende Angaben zu einer behördlichen Zulassung,
- unrealistisch hohe Gewinnversprechen,
- aggressiver Vertrieb per Telefon oder E-Mail,
- sowie unklare oder nicht überprüfbare Unternehmensdaten.
BaFin empfiehlt sorgfältige Prüfung
Vor einer Geldanlage sollten Verbraucher stets kontrollieren, ob ein Anbieter von der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde zugelassen ist. Die BaFin weist darauf hin, dass entsprechende Informationen über die Unternehmensdatenbank der Behörde überprüft werden können.
Wer bereits Geld an einen nicht zugelassenen Anbieter überwiesen hat oder den Verdacht eines Betrugs hat, sollte seine Unterlagen sichern und unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden informieren.
Fazit
Mit ihrer aktuellen Warnung macht die BaFin auf die Website aivoris.net aufmerksam, deren Betreiber nach Erkenntnissen der Behörde ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen anbieten. Anleger sollten bei Angeboten der Plattform äußerste Vorsicht walten lassen und die Seriosität eines Finanzdienstleisters stets sorgfältig prüfen, bevor sie Geld investieren.
Hier die Bafin-Meldung:
aivoris(.)net: Bafin warnt vor der Website
Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor Angeboten auf der Website aivoris(.)net. Nach Erkenntnissen der Bafin bieten die Betreiber auf der Website Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der Bafin beaufsichtigt.
09.07.2026
Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der Bafin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der Bafin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.