Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Verbraucher vor den Angeboten auf der Internetseite fontaris-ag.com sowie vor E-Mails, die unter anderem von der Adresse info@fontaris-ag.com versendet werden. Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde bieten die Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Tagesgeld- und Festgeldanlagen an.
Anleger sollten bei vermeintlich attraktiven Zinsangeboten besondere Vorsicht walten lassen. Gerade in Zeiten schwankender Kapitalmärkte nutzen unseriöse Anbieter häufig das Interesse vieler Verbraucher an sicheren und renditestarken Geldanlagen aus. Dabei werden oftmals professionelle Internetauftritte und offiziell wirkende E-Mails eingesetzt, um Vertrauen zu schaffen.
Die BaFin weist darauf hin, dass Unternehmen, die in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten, grundsätzlich über eine entsprechende Erlaubnis verfügen müssen. Nach den bisherigen Erkenntnissen liegt eine solche Zulassung bei den Betreibern der Website fontaris-ag.com nicht vor.
Besonders bei Angeboten für Fest- und Tagesgeld sollten Anleger genau prüfen, mit wem sie es zu tun haben. Warnsignale können unter anderem unrealistisch hohe Zinsen, fehlende oder unvollständige Unternehmensangaben, Zeitdruck bei der Anlageentscheidung oder eine fehlende Regulierung durch eine anerkannte Finanzaufsichtsbehörde sein.
Die Finanzaufsicht empfiehlt Verbrauchern, vor einer Investition stets zu überprüfen, ob ein Anbieter in den offiziellen Registern der zuständigen Aufsichtsbehörden geführt wird. Auch bei E-Mails mit vermeintlich attraktiven Anlageangeboten sollten keine persönlichen Daten übermittelt und keine Gelder überwiesen werden, bevor die Seriosität des Anbieters zweifelsfrei feststeht.
Wer bereits Kontakt mit den Betreibern aufgenommen oder Geld investiert hat, sollte umgehend seine Bank informieren, sämtliche Unterlagen sichern und rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. In Verdachtsfällen kann zudem eine Strafanzeige bei den zuständigen Ermittlungsbehörden sinnvoll sein.
Mit ihrer aktuellen Warnung setzt die BaFin ihre Maßnahmen gegen unerlaubt tätige Finanzanbieter fort und möchte Anleger vor möglichen finanziellen Schäden schützen. Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.