Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor den Internetseiten ironhillmanagement.com sowie dem dazugehörigen Kundenportal ironhillmanagement.me veröffentlicht. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Besonders schwer wiegt der Verdacht eines möglichen Identitätsmissbrauchs. Der Betreiber der Plattform tritt unter der Bezeichnung „Iron Hill Management Services LLC“ auf und gibt an, seinen Sitz in Los Angeles in den USA zu haben. Auf der Website werden zudem personelle Verbindungen zu der tatsächlich existierenden US-Gesellschaft Iron Hill Wealth Management LLC suggeriert.
Der BaFin liegen jedoch keine Hinweise vor, dass die Iron Hill Wealth Management LLC oder deren Mitarbeiter in irgendeiner Weise mit den Angeboten auf den genannten Webseiten verbunden sind. Nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde spricht vielmehr vieles dafür, dass die Identität des legitimen Unternehmens beziehungsweise einzelner Mitarbeiter missbräuchlich verwendet wird, um Vertrauen bei potenziellen Anlegern zu schaffen.
Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass sich die auf der Website behauptete Zulassung durch die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) nicht bestätigen lässt. Die angebliche Regulierung stellt damit einen weiteren Warnhinweis für Anleger dar.
Die Behörde betont, dass Unternehmen, die in Deutschland Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten möchten, grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis benötigen. Anbieter ohne diese Genehmigung handeln unerlaubt und unterliegen nicht der Aufsicht der deutschen Finanzaufsicht.
Für Verbraucher zeigt der Fall erneut typische Merkmale fragwürdiger Online-Investmentplattformen: die Berufung auf bekannte oder seriös klingende Unternehmensnamen, vermeintliche internationale Regulierungen sowie die Darstellung erfundener geschäftlicher Verbindungen zu etablierten Finanzunternehmen. Solche Methoden sollen potenziellen Kunden Sicherheit vermitteln und sie zu Einzahlungen bewegen.
Anleger sollten daher vor jeder Investitionsentscheidung sorgfältig prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich von einer zuständigen Aufsichtsbehörde zugelassen ist. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn hohe Renditen versprochen werden, eine schnelle Kontoeröffnung gefordert wird oder die Unternehmensangaben nicht eindeutig überprüfbar sind.
Wer bereits Kontakt zu den Betreibern aufgenommen oder Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank informieren, sämtliche Unterlagen sichern und rechtlichen Rat einholen. Gegebenenfalls kann auch eine Strafanzeige bei den zuständigen Ermittlungsbehörden sinnvoll sein.
Die Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz und dient dem Schutz von Anlegerinnen und Anlegern vor unerlaubten Finanz- und Kryptodienstleistungen.