Aktenzeichen 3602 IN 658/26
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gamma Invest Berlin GmbH mit Sitz in der Leibnizstraße 80 in 10625 Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg als Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 175342 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Ioannis Moraitis vertreten.
Der Geschäftszweck des Unternehmens umfasst insbesondere den Erwerb des Grundstücks Hafenplatz 6 bis 7 und Köthener Straße 28 bis 32 in Berlin Kreuzberg sowie den teilweisen Abriss bestehender Gebäude und die anschließende Neubebauung des Areals.
Mit Beschluss vom 13. März 2026 ordnete das Insolvenzgericht um 10:00 Uhr zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung an. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Vermögenslage des Unternehmens während der Prüfung des Insolvenzantrags zu stabilisieren und eine geordnete Untersuchung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermöglichen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Knut Rebholz aus Berlin bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Emser Straße 9 in 10719 Berlin. Verfügungen der Gesellschaft über Vermögensgegenstände sind seitdem nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Darüber hinaus wurde der Gesellschaft untersagt, über Bankkonten oder offene Forderungen zu verfügen. Die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte ging auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Ebenso kann er Sonderkonten für die zukünftige Insolvenzmasse einrichten und führen.
Gleichzeitig untersagte das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt.
Die Schuldner der Gesellschaft wurden zudem angewiesen, Zahlungen nicht mehr an die Gamma Invest Berlin GmbH selbst zu leisten, sondern ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters beginnt nun die Phase der intensiven Prüfung der wirtschaftlichen Situation der Gamma Invest Berlin GmbH. Dabei wird insbesondere untersucht, ob ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen.