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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die HG Beteiligung GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 20 IN 7 26

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HG Beteiligung GmbH, Hocksteiner Weg 30 in 41189 Mönchengladbach, hat das Amtsgericht Mönchengladbach am 05.03.2026 um 08:40 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 21164 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Mohammad Nemati vertreten. Mit der gerichtlichen Entscheidung reagiert das Insolvenzgericht auf den vorliegenden Insolvenzantrag und ordnet Maßnahmen an, die verhindern sollen, dass sich die Vermögenslage der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter verschlechtert.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Steffen Reusch aus Düsseldorf bestellt. Mit seiner Bestellung wird die Verfügungsmacht der Schuldnerin über ihr Vermögen eingeschränkt. Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, weiterhin unmittelbar an die HG Beteiligung GmbH zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner sind verpflichtet, Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu erbringen.

Diese Maßnahmen dienen der Sicherung der vorhandenen Vermögenswerte und der Vorbereitung einer geordneten Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft. In der nun beginnenden Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird der vorläufige Insolvenzverwalter die Vermögensverhältnisse der HG Beteiligung GmbH untersuchen und dem Gericht eine Grundlage für die Entscheidung über die mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens liefern.

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