Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Landgang Brauerei GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 67c IN 83 26

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Landgang Brauerei GmbH & Co. KG mit Sitz im Beerenweg 12 in 22761 Hamburg hat das Amtsgericht Hamburg am 05.03.2026 um 11:53 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Landgang Verwaltungs GmbH mit Sitz ebenfalls in Hamburg. Diese wird durch die Geschäftsführer Sascha Bruns und Karsten Dirk Fiedler vertreten.

Mit der gerichtlichen Entscheidung reagiert das Insolvenzgericht auf einen gestellten Insolvenzantrag und ordnet Maßnahmen an, die das Vermögen der Antragstellerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sichern sollen. Ziel dieser vorläufigen Phase ist es, mögliche Vermögensverschiebungen zu verhindern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zu ermöglichen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Kévin Paul-Hervé Tanguy mit Kanzleisitz im Mittelweg 9 in 20148 Hamburg bestellt. In dieser Funktion überwacht er die wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft und stellt sicher, dass vorhandene Vermögenswerte erhalten bleiben.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind Verfügungen der Landgang Brauerei GmbH & Co. KG über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit unterliegt die Geschäftsführung erheblichen Einschränkungen bei finanziellen und wirtschaftlichen Entscheidungen.

Zudem wurden die Schuldner der Gesellschaft ausdrücklich aufgefordert, ihre Zahlungen nicht mehr unmittelbar an das Unternehmen zu leisten, sondern ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu handeln. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse und soll gewährleisten, dass vorhandene Forderungen kontrolliert vereinnahmt werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der Verkündung der Entscheidung beziehungsweise mit der öffentlichen Bekanntmachung.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt die Phase der gerichtlichen Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Landgang Brauerei GmbH & Co. KG. Auf Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse entscheidet das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt darüber, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Beyonity Group GmbH angeordnet

Next Post

Insolvenz bei Immobilienfirma aus Karlsruhe: Was hinter der Schwall Immobilien GmbH steckt