Aktenzeichen 3606 IN 523 26
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HRG Hotels Sechste Management GmbH mit Sitz in der Hauptstraße 66 in 12159 Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg am 04.03.2026 um 10:00 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ziel dieser Maßnahmen ist es, mögliche nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Gesellschaft zu verhindern, bis über die endgültige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 221629 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Ruslan Husry und Robert Kalman Kennedy vertreten. Im Rahmen des eingeleiteten Insolvenzantragsverfahrens sah das Gericht die Notwendigkeit, das Vermögen des Unternehmens unter gerichtliche Aufsicht zu stellen und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Situation sicherzustellen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther mit Kanzleisitz in der Wallstraße 14a in 10179 Berlin bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob ausreichende Mittel vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Mit der gerichtlichen Entscheidung wurden zugleich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft vorläufig untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden einstweilen eingestellt, um eine gleichmäßige Behandlung der Gläubiger zu gewährleisten.
Die Geschäftsführung der HRG Hotels Sechste Management GmbH unterliegt nun erheblichen Beschränkungen. Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wurde der Schuldnerin untersagt, über Bankkonten oder offene Forderungen zu verfügen. Die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Außerdem kann er Sonderkonten einrichten und über diese verfügen, um die spätere Insolvenzmasse ordnungsgemäß zu sichern. Kreditinstitute, bei denen Konten der Gesellschaft geführt werden, sind verpflichtet, ihm entsprechende Auskünfte zu erteilen.
Zudem wurden die Schuldner der Gesellschaft angewiesen, offene Forderungen nicht mehr an die HRG Hotels Sechste Management GmbH selbst zu begleichen, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dieser ist ferner berechtigt, die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und sämtliche notwendigen Auskünfte zur Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse einzuholen.
Mit diesen Maßnahmen beginnt die Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung. In dieser Zeit wird geprüft, ob ein gesetzlicher Eröffnungsgrund vorliegt und ob ausreichend Vermögenswerte vorhanden sind, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Auf Grundlage dieser Prüfung entscheidet das Insolvenzgericht später über die mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der HRG Hotels Sechste Management GmbH.