Aktenzeichen 25 IN 62 26
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MW-InvestK GmbH mit Sitz im Kiwi Tower, Am Kiel-Kanal 1 in 24106 Kiel, hat das Amtsgericht Kiel am 04.03.2026 um 18:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 15939 KI eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Norman Reitz vertreten. Der Insolvenzantrag wurde von der Gesellschaft selbst gestellt. Als Verfahrensbevollmächtigte treten die Rechtsanwälte ECOVIS Grieger Mallison & Partner mbB aus Hamburg auf.
Mit der gerichtlichen Entscheidung reagiert das Insolvenzgericht auf den Insolvenzantrag und ordnet Sicherungsmaßnahmen an, die das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen schützen sollen, bis über die endgültige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Romey mit Kanzleisitz in der Willy-Brandt-Straße 57 in 20457 Hamburg bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu überwachen und sicherzustellen, dass vorhandene Vermögenswerte erhalten bleiben.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist die Verfügungsmacht der Geschäftsführung über das Vermögen der Gesellschaft eingeschränkt. Verfügungen über Vermögensgegenstände der MW-InvestK GmbH sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Einschränkung gilt ausdrücklich auch für die Einziehung offener Forderungen gegenüber Geschäftspartnern.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient in erster Linie der Sicherung der Insolvenzmasse und der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens. In dieser Phase wird insbesondere untersucht, ob ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und welche Perspektiven für das Unternehmen bestehen.
Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Kiel eingelegt werden. Über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet das Insolvenzgericht nach Abschluss der notwendigen Prüfungen zu einem späteren Zeitpunkt.