Aktenzeichen 3616 IN 11431 25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Beyonity Group GmbH mit Sitz in der Oberlandstraße 13 bis 14 in 12099 Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg am 04.03.2026 um 11:50 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ziel dieser gerichtlichen Maßnahmen ist es, mögliche nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Gesellschaft zu verhindern, bis über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 91328 eingetragen. Vertreten wird sie durch die Geschäftsführer Oliver Grimm, Yannick Hediger und Jan Jürgensen. Im Rahmen des eingeleiteten Insolvenzantragsverfahrens sah das Gericht die Notwendigkeit, das Vermögen des Unternehmens vor weiteren Eingriffen zu schützen und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Situation sicherzustellen.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner mit Kanzleisitz am Kurfürstendamm 67 in 10707 Berlin bestellt. Ihre Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft zu überprüfen.
Mit der gerichtlichen Anordnung wurden weitreichende Einschränkungen für die Geschäftsführung der Beyonity Group GmbH ausgesprochen. Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Insbesondere ist der Schuldnerin die Einziehung von Außenständen untersagt. Gleichzeitig wurde der vorläufigen Insolvenzverwalterin die Befugnis erteilt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder oder Schecks entgegenzunehmen.
Zur Verwaltung dieser Mittel ist sie berechtigt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten und zu führen, das der späteren Insolvenzmasse zugeordnet werden kann. Darüber hinaus wurden die Schuldner der Gesellschaft ausdrücklich angewiesen, offene Forderungen nicht mehr an die Beyonity Group GmbH selbst zu begleichen, sondern ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.
Ferner wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen untersagt beziehungsweise bereits eingeleitete Vollstreckungen vorläufig eingestellt, soweit sie nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Diese Regelung soll verhindern, dass einzelne Gläubiger vorzeitig auf Vermögenswerte zugreifen und dadurch die Gleichbehandlung aller Gläubiger gefährdet wird.
Zur umfassenden Aufklärung der wirtschaftlichen Situation wurde der vorläufigen Insolvenzverwalterin zudem das Recht eingeräumt, die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen sowie notwendige Auskünfte von der Geschäftsführung einzuholen. Ebenso kann sie Auskünfte bei Banken, Behörden, Versicherungen, Gerichten oder anderen Institutionen einholen und Grundbücher einsehen, soweit dort Eintragungen zugunsten oder zulasten der Gesellschaft bestehen.
Mit diesen Maßnahmen beginnt die Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung, in der die Vermögenslage und die Fortführungsaussichten der Beyonity Group GmbH sorgfältig geprüft werden. Auf Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse wird das Insolvenzgericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder andere rechtliche Schritte erfolgen.