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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Centro Hotel Atlanta GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az. 3609 IN 476/26 

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Centro Hotel Atlanta GmbH, Hauptstraße 66, 12159 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg Sicherungsmaßnahmen nach der Insolvenzordnung angeordnet. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Robert Kalman Kennedy vertreten und ist im Handelsregister unter HRB 270148 eingetragen.

Mit Beschluss vom 21. Januar 2026 um 13:00 Uhr ordnete das Gericht zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 InsO an.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Wallstraße 14a, 10179 Berlin, bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind seitdem nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dieser ist nicht allgemeiner Vertreter der Gesellschaft, sondern hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob die vorhandene Masse die Kosten eines Insolvenzverfahrens deckt.

Zugleich wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände – untersagt und bereits eingeleitete Maßnahmen einstweilen eingestellt. Banken und sonstige Kreditinstitute sind zur Auskunftserteilung gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter verpflichtet.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten einzurichten. Drittschuldner dürfen nur noch an ihn leisten. Zudem darf er die Geschäftsräume betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen nehmen und alle zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlichen Auskünfte verlangen.

Gegen den Beschluss kann binnen einer zweiwöchigen Notfrist die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung nach § 9 InsO.

Der Beschluss datiert vom 21. Januar 2026 und stammt vom Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht.

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