Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 504 IN 181/15 hat das Amtsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 22. Januar 2026 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der V + B Goldkuhle GmbH mangels Masse abgewiesen. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 43196 eingetragen und hat seinen Sitz in der Bahnhofstraße 1 in 40883 Ratingen.
Die V + B Goldkuhle GmbH wurde gesetzlich vertreten durch ihre Geschäftsführerin Frau Karin Steinkühler, wohnhaft Am Rennbaum 16 in 40883 Ratingen. Der Insolvenzantrag der Schuldnerin war bereits am 21. Oktober 2015 gestellt worden und ging am 23. Oktober 2015 beim zuständigen Insolvenzgericht ein. Nach umfangreicher Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Gericht nunmehr zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Mit der Abweisung des Antrags mangels Masse ist festgestellt, dass zwar eine wirtschaftliche Krise vorliegt, jedoch keine ausreichende Vermögenssubstanz vorhanden ist, um ein förmliches Insolvenzverfahren durchführen zu können. Eine geordnete Verteilung an die Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ist damit ausgeschlossen.
Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf markiert den formellen Abschluss des Insolvenzeröffnungsverfahrens und verdeutlicht die angespannte finanzielle Situation der Gesellschaft. Für Gläubiger bedeutet diese Entscheidung, dass ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden können, sondern gegebenenfalls andere rechtliche Schritte zu prüfen sind.