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Insolvenzantrag der Schäufele Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 105 IN 529/25 

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 105 IN 529/25 hat das Insolvenzgericht beim Amtsgericht Ravensburg über den Antrag der Schäufele Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG entschieden. Die Gesellschaft hat ihren Sitz im Ulmenweg 10 in 88339 Bad Waldsee und wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin Schäufele Verwaltungs GmbH mit Sitz im Ulmenweg 10 in 88334 Bad Waldsee vertreten. Diese wiederum wird durch den Gesellschafter Andreas Schäufele gesetzlich repräsentiert. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRA 725608 eingetragen.

Gegenstand des Verfahrens war der von der Schuldnerin selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Vor diesem Hintergrund wurde der Insolvenzantrag mit Beschluss vom 21. Januar 2026 mangels Masse abgewiesen.

Mit der Abweisung des Antrags stellte das Gericht verbindlich fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht gegeben sind. Ein Insolvenzverfahren wurde somit nicht eröffnet, sodass keine insolvenzrechtliche Verwaltung oder gerichtliche Überwachung des Vermögens der Gesellschaft erfolgt.

Der Beschluss ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Ravensburg eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 der Insolvenzordnung. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt werden und bedarf keiner anwaltlichen Mitwirkung. Alternativ ist eine Einreichung in der gesetzlich vorgesehenen elektronischen Form möglich, wobei die formellen Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs zu beachten sind.

Mit dem Beschluss vom 21. Januar 2026 hat das Amtsgericht Ravensburg das Insolvenzantragsverfahren der Schäufele Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG formell abgeschlossen.

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