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Insolvenzantrag der B & B Beteiligungsgesellschaft Mittelrhein GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 21 IN 146/25 

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 21 IN 146/25 hat das Insolvenzgericht beim Amtsgericht Koblenz über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der B & B Beteiligungsgesellschaft Mittelrhein GmbH entschieden. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Straße Am Rheinblick 11 in 55430 Urbar und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter der Nummer HRB 29542 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch seinen Geschäftsführer Torsten Uwe Bertuch.

Gegenstand des Verfahrens war der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass die vorhandene Vermögensmasse nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag mit Beschluss vom 19. Januar 2026 gemäß § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen.

Mit der Abweisung des Antrags stellte das Gericht verbindlich fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht vorliegen. Ein Insolvenzverfahren wurde somit nicht eröffnet. Etwaige insolvenzrechtliche Sicherungsmaßnahmen wurden damit gegenstandslos, sodass keine weitere gerichtliche Verwaltung oder Überwachung des Vermögens der Gesellschaft erfolgt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Entscheidung ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Gegen den Beschluss kann von den durch die Entscheidung in ihren Rechten beeinträchtigten Beteiligten sowie von der Antragstellerin die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Hierfür gilt eine Notfrist von zwei Wochen, die beim Amtsgericht Koblenz einzuhalten ist. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung, die Verkündung oder gegebenenfalls die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt werden und muss den angefochtenen Beschluss eindeutig bezeichnen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache Beschwerde einzulegen, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200 Euro übersteigt.

Mit dem Beschluss vom 19. Januar 2026 hat das Amtsgericht Koblenz das Insolvenzantragsverfahren der B & B Beteiligungsgesellschaft Mittelrhein GmbH formell abgeschlossen. Ergänzend wies das Gericht auf die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen hin, die auf der Internetseite des Gerichts eingesehen oder auf Wunsch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

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