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Diversion statt Prozess: 15-Jährige nach versuchter Bombendrohung zu Sozialstunden verpflichtet

Activedia (CC0), Pixabay

Nach einer versuchten Bombendrohung gegen eine Schule in Wels hat das dortige Gericht am Dienstag eine Diversion für die mittlerweile 15-Jährige beschlossen. Statt eines Strafverfahrens muss die Jugendliche nun 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten – innerhalb von sechs Monaten und unter Begleitung des Vereins Neustart.

Der Richter begründete die Entscheidung mit dem umfassenden Geständnis, dem seither positiv verlaufenen Lebenswandel der Angeklagten und der Tatsache, dass es bei einem Versuch geblieben sei. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Beschluss ist daher noch nicht rechtskräftig.

Die Schülerin soll im Mai gemeinsam mit einer Bekannten eine E-Mail verfasst haben, in der im Namen des sogenannten „Islamischen Staats“ eine Bombenexplosion für den Folgetag angekündigt wurde. An jenem 26. Mai waren österreichweit zahlreiche Drohschreiben bei Schulen eingegangen, was groß angelegte Polizeieinsätze und teilweise Evakuierungen auslöste.

Der Richter betonte, dass vor ihm „eine 15-Jährige sitzt, die einsieht, dass sie einen Fehler begangen hat“. Die Verhandlung war nach weniger als einer halben Stunde beendet. Die Angeklagte nahm die Diversion an, die zweite beteiligte Jugendliche war rechtzeitig vom Versuch zurückgetreten und muss sich nicht verantworten.

Zum Zeitpunkt der Tat war die nun 15-Jährige bereits strafmündig. Laut ursprünglichem Strafantrag hätte ihr eine Freiheitsstrafe von bis zu zweieinhalb Jahren gedroht. Durch die Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes wurde jedoch ein milderer Weg gewählt, der vor allem erzieherischen Zwecken dienen soll.

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