Az.: 80 IN 899/25
Am 8. Dezember 2025 um 10:21 Uhr hat das Amtsgericht Bochum im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der innolectric AG weitreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Universitätsstraße 136, 44799 Bochum, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter der Nummer HRB 17570 eingetragen. Sie wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand Tim Karcher, wohnhaft in Waltrop.
Die innolectric AG betreibt ein Ingenieurbüro, das sich auf die Entwicklung elektronischer Schaltungen und Komponenten im Bereich der Elektromobilität spezialisiert hat. Der Geschäftszweck erlaubt darüber hinaus auch die Aufnahme artverwandter wirtschaftlicher Tätigkeiten.
Zur Sicherung des Vermögens und zur Vorbereitung einer möglichen Verfahrenseröffnung hat das Gericht gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dorothee Madsen mit Kanzleisitz in der Meinolphusstraße 10, 44789 Bochum, bestellt.
Ab sofort sind sämtliche Verfügungen der innolectric AG über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Diese Zustimmungspflicht erstreckt sich auch auf die Einziehung offener Forderungen. Zusätzlich wurde den Drittschuldnern der Gesellschaft – also Kunden, Auftraggebern oder anderen Zahlungspflichtigen – untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen ausschließlich an die vorläufige Verwalterin zu richten.
Die Rechtsanwältin ist zudem ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und sonstige Forderungen im Namen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass keine finanziellen Mittel dem späteren Insolvenzverfahren entzogen werden.
Gleichzeitig wurden alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die innolectric AG untersagt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorübergehend eingestellt.
Mit diesem Beschluss beginnt eine kritische Phase für das Unternehmen: Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Stabilisierung des laufenden Geschäftsbetriebs und der sorgfältigen Prüfung, ob das Unternehmen sanierungsfähig ist oder ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden muss. Der weitere Verlauf hängt nun wesentlich von der Bestandsaufnahme der wirtschaftlichen Verhältnisse durch die vorläufige Insolvenzverwalterin ab.