Az.: 9 IN 100/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Innocon GmbH mit Sitz in der Pfarrgasse 3, 35781 Weilburg, hat das Amtsgericht Limburg an der Lahn am 17. Juli 2025 die zuvor erlassenen Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wieder aufgehoben. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 5764 eingetragen und wurde vertreten durch ihren Geschäftsführer Hans-Jürgen Türk.
Bereits am 18. Februar 2025 hatte das Gericht im Zuge des Insolvenzantrags Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO erlassen, um das Unternehmensvermögen während der Prüfphase vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Diese Maßnahmen umfassten insbesondere Einschränkungen der Verfügungsbefugnis und die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters.
Mit der Entscheidung vom 17. Juli 2025 wurde der Insolvenzantrag jedoch mangels Masse abgewiesen. Das bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht einmal ausreichte, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Infolge dieser Entscheidung entfielen sämtliche bis dahin geltenden Sicherungsmaßnahmen.
Die Aufhebung der Verfügungsbeschränkungen markiert das formale Ende des vorläufigen Insolvenzverfahrens. Für die Gläubiger der Innocon GmbH ist diese Entwicklung von erheblicher Tragweite, da sie nun keine Möglichkeit mehr haben, ihre Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend zu machen. Auch eine geordnete Abwicklung unter gerichtlicher Aufsicht findet nicht statt. In vielen Fällen führt eine solche Entwicklung zur endgültigen wirtschaftlichen Aufgabe und späteren Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister.
Das Amtsgericht Limburg hat mit dieser Entscheidung den Weg für den Abschluss des gescheiterten Insolvenzverfahrens frei gemacht. Eine Sanierung oder ein geregelter Vermögensausgleich ist aufgrund fehlender Mittel nicht mehr möglich.