Az.: 67g IN 381/25
Das Amtsgericht Hamburg hat am 5. Dezember 2025 um 15:20 Uhr im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAP Verwaltungsgesellschaft mbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 110767 eingetragen und firmiert unter der Adresse c/o Oktagon Anlegerverwaltung GmbH, Deichstraße 9, 20459 Hamburg. Sie wird vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Hjalmar Frederik Böhrnsen.
Der Unternehmenszweck der MAP Verwaltungsgesellschaft mbH besteht insbesondere in der Beteiligung an Handelsgesellschaften sowie der Übernahme der Funktion als persönlich haftende Gesellschafterin, was sie zu einer zentralen Verwaltungsinstanz innerhalb von Unternehmensstrukturen macht.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dominik Montag, Ballindamm 38, 20095 Hamburg, bestellt. Ihm obliegt fortan die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin mit dem Ziel, einen geordneten Ablauf des Eröffnungsverfahrens zu gewährleisten.
Mit sofortiger Wirkung sind Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Auch die Einziehung offener Forderungen sowie sämtliche Transaktionen bedürfen seiner Zustimmung. Die Drittschuldner der Gesellschaft – etwa Kunden oder Geschäftspartner – wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Darüber hinaus wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, sofern diese nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden bis auf Weiteres eingestellt.
Die Anordnung dieser Maßnahmen dient dem Schutz der Insolvenzmasse und soll verhindern, dass durch unkontrollierte Verfügungen oder Gläubigerzugriffe eine weitere wirtschaftliche Schädigung eintritt. Ziel ist es, eine belastbare Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens zu schaffen.
Mit dieser Entscheidung tritt die MAP Verwaltungsgesellschaft mbH in eine entscheidende Phase, in der nun geklärt werden muss, ob das Unternehmen saniert, abgewickelt oder liquidiert wird. Der Ausgang hängt maßgeblich von der Prüfung der wirtschaftlichen Lage durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab.