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REGIUS GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der REGIUS GmbH mit Sitz in der Industriestraße 4–6, 61440 Oberursel, hat das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe am 13. Oktober 2025 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 6544 eingetragen und wird vertreten durch den Geschäftsführer Arno Wagner.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel mit Kanzleisitz in der Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, bestellt. Er ist ab sofort mit der Sicherung und Überwachung des Unternehmensvermögens betraut. Die Kontaktdaten des Verwalters lauten:

  • Telefon: 06196 / 779060
  • Fax: 06196 / 7790620
  • E-Mail: eschborn@brrs-rechtsanwälte.de

Verfügungsbeschränkung in Kraft

Mit dem gerichtlichen Beschluss sind jegliche Verfügungen durch die REGIUS GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und den Gläubigerschutz in der Phase vor einer möglichen Verfahrenseröffnung zu gewährleisten.

Weitere Schritte

Ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, entscheidet das Gericht nach Abschluss der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter. Bis dahin werden keine weiteren rechtlichen Maßnahmen durch oder gegen die REGIUS GmbH ohne Zustimmung des Verwalters wirksam.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe unter dem Aktenzeichen 61 IN 150/25 geführt. Gläubiger, Geschäftspartner und weitere Beteiligte werden gebeten, sich an die Kanzlei des vorläufigen Insolvenzverwalters zu wenden.

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