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Serie von Insolvenzanträgen im Raum Berlin mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Mehrere Unternehmen scheitern an Grundvoraussetzung für Verfahren

Amtsgericht Charlottenburg – Beschlüsse vom 16.10.2025

Berlin, 16. Oktober 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat am selben Tag vier Insolvenzanträge verschiedener Berliner Unternehmen mangels Masse abgewiesen. In allen Fällen konnten die Antragsteller oder die antragstellenden Gläubiger nicht die gesetzlich notwendige Mindestmasse nachweisen, die erforderlich ist, um ein Insolvenzverfahren überhaupt zu eröffnen. Die betroffenen Gesellschaften sind damit de facto wirtschaftlich und rechtlich handlungsunfähig.

Premium Facility Services GmbH

Aktenzeichen: 3607 IN 2772/25
Antragsteller: Land Berlin, vertreten durch das Finanzamt für Körperschaften I
Vertretung der Schuldnerin: Geschäftsführer Witali Bender
Ehemaliger Sitz: Spreetalallee 1, 14050 Berlin
Handelsregister: HRB 261076

Im Auftrag des Landes Berlin hatte das Finanzamt für Körperschaften I die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Premium Facility Services GmbH beantragt. Das Gericht lehnte den Antrag mangels verwertbarer Insolvenzmasse ab. Ein geordnetes Verfahren kommt nicht zustande, da nicht einmal die Verfahrenskosten gedeckt wären.

MJ Zimmerei Berlin GmbH

Aktenzeichen: 3601 IN 3229/25
Vertretung der Schuldnerin: Geschäftsführer, Hauptstraße 117, 10827 Berlin
Branche: Baugewerbe
Handelsregister: HRB 98112

Auch der Insolvenzantrag gegen die MJ Zimmerei Berlin GmbH wurde mangels Masse abgewiesen. Weder Barmittel noch verwertbares Vermögen stehen zur Verfügung, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Die Gläubiger bleiben auf ihren Forderungen sitzen.

mikono.africa UG (haftungsbeschränkt)

Aktenzeichen: 3607 IN 3246/25
Vertretung der Schuldnerin: Geschäftsführer Heinrich Klassen
Sitz: Plantagenstraße 8, 13347 Berlin
Handelsregister: HRB 235128

Die auf Afrika-Projekte spezialisierte mikono.africa UG scheitert bereits an der Grundvoraussetzung für ein Insolvenzverfahren: der Verfahrensmasse. Auch in diesem Fall bleibt es bei der bloßen Antragstellung – ein förmliches Verfahren findet nicht statt.

Ein strukturelles Problem – kein Einzelfall

Die Abweisungen dieser Insolvenzanträge zeigen ein wiederkehrendes Problem in der deutschen Unternehmenslandschaft: Zahlreiche kleinere Gesellschaften geraten in die Zahlungsunfähigkeit, ohne dass ausreichend Mittel vorhanden sind, um überhaupt ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Die Folge: eine stille Liquidation ohne geordnete Gläubigerbeteiligung.

Das bedeutet für die Gläubiger in allen Fällen – ob öffentliche Hand oder Privatunternehmen –, dass sie voraussichtlich leer ausgehen. Es bleibt nur der Weg über Einzelvollstreckungen, sofern überhaupt noch pfändbare Vermögenswerte existieren – was angesichts der Massearmut unwahrscheinlich ist.

Rechtsmittel möglich – Frist beachten

Gegen alle Entscheidungen steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Diese muss binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden – entweder schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle. Eine anwaltliche Vertretung ist dabei nicht zwingend erforderlich.

Fazit:
Die Häufung solcher Beschlüsse ist Ausdruck einer wachsenden Insolvenzarmut im Mittelstand – ein alarmierendes Signal für Marktteilnehmer, Gläubiger und Politik gleichermaßen. Wenn selbst das Scheitern keine Struktur mehr hat, wird es still – und teuer.

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