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St. Georg Carre Projekt GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die St. Georg Carre Projekt GmbH, ansässig in der Danziger Straße 22, 20099 Hamburg, steht seit dem 16.10.2025 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Hamburg hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 67a IN 304/25 entsprechende Maßnahmen angeordnet.

Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172206 eingetragen ist, wird von Geschäftsführer Daniel Nihad Weber geleitet. Die Geschäftstätigkeit umfasst den Erwerb, die Vermietung, Verwaltung und Veräußerung von Grundstücken, insbesondere im Stadtteil Hamburg-St. Georg.

Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen als Insolvenzverwalter eingesetzt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Kanzleiadresse Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, bestellt. Er übernimmt ab sofort die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Unternehmens.

Gerichtliche Maßnahmen im Überblick:

  • Allgemeines Verfügungsverbot: Die St. Georg Carre Projekt GmbH darf nicht mehr eigenständig über ihr Vermögen verfügen.
  • Einziehungsrechte: Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und andere Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.
  • Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Dritte dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
  • Zwangsvollstreckung gestoppt: Alle Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen – mit Ausnahme unbeweglicher Vermögensgegenstände – werden eingestellt.

Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner

Mit der Einsetzung eines Insolvenzverwalters wird das Ziel verfolgt, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine mögliche Fortführung oder geregelte Abwicklung vorzubereiten. Gläubiger und Partner werden aufgefordert, ihre Forderungen in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter geltend zu machen.

Die Entwicklung in diesem Verfahren wird mit Spannung verfolgt, da die St. Georg Carre Projekt GmbH in einem sensiblen städtebaulichen Umfeld operiert.

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