Aktenzeichen: 1509 IN 2552/25 – Amtsgericht München
München, 16. Oktober 2025 – Das Amtsgericht München hat den Antrag der VS Capital GmbH, mit Sitz im Dollwiesenweg 3, 81829 München, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 302508 eingetragene Gesellschaft wurde von ihrem Geschäftsführer Sebastian Markus von Styp Rekowski vertreten.
Mit dem Beschluss stellt das Gericht fest, dass das Unternehmen über kein ausreichendes Vermögen mehr verfügt, um auch nur die Verfahrenskosten zu tragen – etwa für die Bestellung eines Insolvenzverwalters oder die Abwicklung eines strukturierten Gläubigerverfahrens.
Endgültiger Vermögensverfall – keine Insolvenzmasse vorhanden
Die Entscheidung bedeutet für die Gläubiger, dass kein geregeltes Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Forderungen können nicht über ein Verteilungsverfahren geltend gemacht werden. Vielmehr verbleibt es bei einem faktischen Vermögensverfall, bei dem offene Verbindlichkeiten uneinbringlich bleiben, solange keine verwertbaren Aktiva vorhanden sind.
Die Abweisung mangels Masse ist in der Praxis häufig das endgültige wirtschaftliche Aus für eine Gesellschaft. Eine Liquidation erfolgt in diesen Fällen regelmäßig durch automatische Löschung im Handelsregister, wenn keine anderweitige Fortführung erfolgt.
Formale Rechtsmittel möglich
Gegen den Beschluss steht der Antragstellerin und beteiligten Gläubigern die Möglichkeit offen, sofortige Beschwerde einzulegen. Diese ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.
Ein weiteres Beispiel für das Ende ohne Verfahren
Der Fall der VS Capital GmbH zeigt exemplarisch, wie tiefgreifend die wirtschaftliche Not bei manchen Unternehmen inzwischen geworden ist: Selbst für eine geordnete Insolvenz fehlt mitunter das finanzielle Fundament. Das juristische wie wirtschaftliche Kapitel der Gesellschaft dürfte damit abgeschlossen sein – zurück bleiben unbezahlte Gläubigerforderungen und ein bedeutungsloses Firmenkonstrukt ohne Masse.