Aktenzeichen: IN 228/25
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Ökolectric-Haus Ehmann GmbH, mit Sitz in Reutlichweg 28, 95111 Rehau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Rudorf, hat das Amtsgericht Hof am 27. August 2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hof unter der Nummer HRB 2552 eingetragen.
Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wurde
Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba,
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
(Tel.: +49 911 7660080, Fax: +49 911 7660081400, E-Mail: nuernberg@schwartz.in)
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Gemäß gerichtlicher Anordnung gelten ab sofort folgende Maßnahmen:
- Verfügungsbeschränkung:
Die Ökolectric-Haus Ehmann GmbH darf über ihr Vermögen – einschließlich der Einziehung von Außenständen – nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
Diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse und der Wahrung der Interessen der Gläubiger. Ziel ist es, eine mögliche Schädigung der Vermögenslage bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu verhindern.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Die zweiwöchige Notfrist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Die Beschwerde ist beim zuständigen Gericht einzureichen:
Amtsgericht Hof – Insolvenzgericht
Berliner Platz 1
95030 Hof
Die Einreichung kann schriftlich oder zur Niederschrift bei einer Geschäftsstelle erfolgen. Die Beschwerde ist durch den Beschwerdeführer oder seinen Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird.
Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe dürfen auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, jedoch nicht per einfacher E-Mail. Zulässige Übermittlungswege sind insbesondere das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder andere sichere elektronische Wege nach § 130a ZPO. Weitere Details finden sich auf der offiziellen Justizseite: www.justiz.de
Amtsgericht Hof – Insolvenzgericht, 27.08.2025