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Creative Writing Coach sagte: Insolvenzantrag der mtw modern time work GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 640/25

Das Amtsgericht Nürnberg – Insolvenzgericht hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der mtw modern time work GmbH Zeitarbeit, Weihersberg 5, 91227 Leinburg, mit Beschluss vom 26. August 2025 die Eröffnung des Verfahrens mangels Masse abgelehnt.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Nummer HRB 10100 eingetragene Schuldnerin wurde vertreten durch ihren Geschäftsführer Matthes Alfred Michael. Als Verfahrensbevollmächtigter trat Rechtsanwalt Andreas Nowag auf.

Das Unternehmen war tätig in der Arbeitnehmerüberlassung gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie in der Personalvermittlung.

Mit dem Beschluss wurde festgestellt, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um auch nur die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit entfällt die rechtliche Grundlage für eine Verfahrenseröffnung – das bedeutet in der Praxis häufig das endgültige Aus für die betroffene Gesellschaft.

Infolgedessen wurden auch die zuvor am 25. Juni 2025 und am 4. Juli 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Verfügungsbeschränkungen oder Maßnahmen zur Massewahrung) aufgehoben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Die Beschwerde ist einzureichen bei:

Amtsgericht Nürnberg – Insolvenzgericht
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg

Der Fristbeginn richtet sich nach dem frühesten der folgenden Zeitpunkte:

  • Verkündung der Entscheidung
  • Zustellung
  • Wirksame öffentliche Bekanntmachung unter
    www.insolvenzbekanntmachungen.de

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Entscheidend ist der fristgerechte Eingang beim Amtsgericht Nürnberg. Die Mitwirkung eines Anwalts ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist jedoch zu unterzeichnen und muss die angefochtene Entscheidung sowie die Absicht zur Anfechtung eindeutig benennen.

Elektronische Einreichung ist zulässig, aber nicht per einfacher E-Mail. Erforderlich ist die Einreichung über einen sicheren Übermittlungsweg wie das EGVP oder unter Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten sind auf www.justiz.de verfügbar.

Amtsgericht Nürnberg – Insolvenzgericht, 26.08.2025

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