Die Bundesregierung will die bislang gültige Regelung zum begleiteten Trinken ab 14 Jahren streichen. Der Sucht- und Drogenbeauftragte Hendrik Streeck kündigte im ARD-Morgenmagazin an, dass die entsprechende Ausnahme im Jugendschutzgesetz abgeschafft werden soll. „Wir sehen den positiven Trend, dass viele Jugendliche gar nicht erst mit dem Trinken anfangen. Diesen Weg wollen wir verstärken“, erklärte Streeck.
Bisherige Rechtslage
Nach geltendem Recht dürfen Jugendliche in Deutschland ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und konsumieren. Eine Ausnahme gibt es jedoch: In Begleitung einer sorgeberechtigten Person ist der Konsum dieser Getränke bereits ab 14 Jahren erlaubt – sogar in Gaststätten. Diese Sonderregelung steht seit Jahren in der Kritik, da sie aus Sicht vieler Fachleute den Einstieg in den Alkoholkonsum unnötig früh erleichtert.
Geplante Änderung
Mit der Streichung der Ausnahme soll künftig der klare Mindestkonsum ab 16 Jahren gelten. Ziel sei es, den Jugendschutz zu stärken und das Risiko für gesundheitliche Schäden zu verringern. Studien zeigen, dass ein späterer Einstieg in den Alkoholkonsum langfristig zu einem verantwortungsbewussteren Umgang führt. Die Bundesregierung will damit auch die gesellschaftliche Entwicklung unterstützen: Immer mehr Jugendliche verzichten inzwischen bewusst auf Alkohol oder verschieben den Erstkonsum deutlich nach hinten.
Hintergrund: Rückgang beim Alkoholkonsum junger Menschen
Laut aktuellen Erhebungen greifen Jugendliche heute seltener und später zu Alkohol als noch vor zehn oder zwanzig Jahren. Gesundheitsexperten führen dies auf einen Wertewandel, bessere Aufklärung und einen insgesamt veränderten Lebensstil zurück. Gleichzeitig warnen sie, dass Deutschland im europäischen Vergleich immer noch ein Land mit hoher gesellschaftlicher Akzeptanz für Alkohol sei – auch im familiären Umfeld.
Debatte über Jugendschutz
Die geplante Reform dürfte eine Debatte über den richtigen Weg zwischen pädagogischem Begleiten und strenger Regulierung auslösen. Kritiker der Abschaffung könnten argumentieren, dass Jugendliche in Begleitung von Eltern verantwortungsvoll an Alkohol herangeführt würden. Befürworter verweisen hingegen darauf, dass die Ausnahme ein Schlupfloch schafft und ein falsches Signal sendet, da Kinder im Teenageralter noch besonders anfällig für gesundheitliche Schäden durch Alkohol sind.