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FMA warnt: Konzession der FUNDSTR UAB widerrufen – schwere Verstöße gegen Geldwäschevorschriften

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) informiert darüber, dass dem litauischen E-Geld-Institut FUNDSTR UAB die Konzession zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die litauische Aufsichtsbehörde Lietuvos bankas entzogen wurde.

Der Konzessionsentzug erfolgte am 27. August 2025 und basiert auf schwerwiegenden und systematischen Verstößen gegen die geltenden Vorschriften der Republik Litauen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zusätzlich wurden weitere gesetzliche Bestimmungen verletzt, die die Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen betreffen.

Infolge des Widerrufs darf FUNDSTR UAB keine Finanzdienstleistungen mehr anbieten. Das Unternehmen ist nun verpflichtet, sämtliche Kundengelder ordnungsgemäß zurückzuzahlen.

Die FMA rät betroffenen Kundinnen und Kunden, ihre vertraglichen Beziehungen mit FUNDSTR UAB zu überprüfen und bei Unsicherheiten rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Weitere Details zur Maßnahme finden sich auf der Website der litauischen Aufsichtsbehörde Lietuvos bankas – allerdings nur in litauischer Sprache.

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