Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) warnt vor dem E-Geld-Institut KogoPay, nachdem dessen Konzession zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die litauische Aufsichtsbehörde Lietuvos bankas mit sofortiger Wirkung widerrufen wurde.
Grund für den drastischen Schritt ist die erhebliche Verletzung gesetzlicher Vorgaben durch KogoPay im Jahr 2025. So kam das Institut insbesondere seiner Pflicht zur Einhaltung der Eigenkapitalanforderungen nicht nach und reichte zudem keine verpflichtenden Finanzberichte bei der Aufsicht ein. Infolgedessen verschlechterte sich die finanzielle Lage des Unternehmens zusehends.
Nach Angaben der Lietuvos bankas überstiegen die Verbindlichkeiten von KogoPay deutlich den Wert seiner Vermögenswerte. Das Institut geriet dadurch in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten und erklärte schließlich selbst, seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr fristgerecht nachkommen zu können. Eine Zahlungsunfähigkeit – und damit faktische Insolvenz – wurde offiziell festgestellt.
Auf Basis dieser Erkenntnisse hat die litauische Finanzaufsicht entschieden, dem Institut die Ausübung sämtlicher durch die Konzession gedeckten Tätigkeiten zu untersagen. Mit dem Widerruf verliert KogoPay das Recht, Zahlungsdienste oder andere E-Geld-bezogene Finanzdienstleistungen im Europäischen Wirtschaftsraum anzubieten.
Die FMA empfiehlt allen Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnern von KogoPay, die aktuellen Entwicklungen genau zu verfolgen und bei offenen Forderungen oder Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen.