Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat eine Warnung vor den Angeboten der sogenannten De lening voor iedeeren Group ausgesprochen. Nach Angaben der Behörde besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber – die angeblich einen Geschäftssitz in Brüssel haben – auf der Website desnellelening(.)com unerlaubt Bankgeschäfte und Zahlungsdienste anbieten.
Fehlende Erlaubnis der Aufsicht
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte oder Zahlungsdienste nur mit ausdrücklicher Genehmigung der BaFin betrieben werden. Unternehmen, die ohne eine solche Erlaubnis tätig sind, handeln rechtswidrig. Nach aktueller Kenntnis verfügt die „De lening voor iedeeren Group“ über keine Zulassung in Deutschland.
Hinweis für Verbraucher
Die BaFin rät Anlegerinnen und Anlegern zur Vorsicht. Unerlaubt tätige Anbieter bergen ein hohes Risiko, da weder Einlagen geschützt noch Rückzahlungen gesichert sind. Wer zweifelt, ob ein Unternehmen zugelassen ist, kann dies in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Rechtliche Grundlage
Die Veröffentlichung der Warnung stützt sich auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie auf § 8 Abs. 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).