Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen: 3605 IN 617/25
Datum: 29. Juli 2025
Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Forsan UG (haftungsbeschränkt), Finsterwalder Straße 32, 13435 Berlin (eingetragen unter HRB 212586), vertreten durch den Geschäftsführer Mohammed Ali Abdulla Al-Sholaif, mit Wirkung zum 29.07.2025 um 08:00 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet.
Wesentliche Anordnungen:
- Zwangsvollstreckungsverbot
Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen – gegen die Schuldnerin sind untersagt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt. - Vorläufiger Insolvenzverwalter
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde
Rechtsanwalt Heinrich Klenk,
Oderbruchstraße 10, 10369 Berlin,
bestellt.Seine Aufgabe besteht in der Überwachung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin. Er ist jedoch nicht der allgemeine Vertreter der Gesellschaft. - Verfügungsbeschränkung
Verfügungen der Forsan UG über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.
Hinweis zur Veröffentlichung:
Die Verfügung wird im elektronischen Informationssystem gespeichert. Eine Löschung erfolgt spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden:
- Frist: 2 Wochen
- Zuständiges Gericht:
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
Die Frist beginnt mit Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung (maßgeblich ist das zuerst eingetretene Ereignis).
Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich.
Elektronische Einreichung:
- Nicht zulässig: per E-Mail
- Erforderlich für Anwälte/Notare/Behörden: qualifizierte elektronische Signatur oder sicherer Übermittlungsweg (z. B. EGVP)
Weitere Informationen: www.justiz.de
Zusammenfassung:
Mit dieser Anordnung wird der Grundstein für eine ordnungsgemäße Prüfung gelegt, ob die Forsan UG zahlungsunfähig ist und ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden muss. Die vorläufige Verwaltung schützt Gläubigerinteressen und sichert vorhandenes Vermögen.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 29.07.2025