Aktenzeichen: 670 IN 141/25
Beschluss vom 22.07.2025, 13:00 Uhr
Das Amtsgericht Potsdam hat im Insolvenzantragsverfahren der Emperra GmbH E-Health Technologies, ansässig in der Zeppelinstraße 48a, 14471 Potsdam, unter der Geschäftsführung von Dr. Janko Schildt, einschneidende Maßnahmen zum Schutz des schuldnerischen Vermögens beschlossen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 27562 P eingetragen. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Dr. Kristof Biehl aus Potsdam.
Zentrale Beschlüsse:
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin, bestellt.
- Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter, sondern überwacht die wirtschaftliche Lage zur Sicherung des Vermögens.
- Drittschuldner dürfen nur noch unter Berücksichtigung der Anordnung an den Verwalter leisten (§ 23 InsO).
- Es wurde ein Verbot von Zwangsvollstreckungen und der Einziehung abgetretener Forderungen ausgesprochen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, ein Sonderkonto einzurichten und umfassende Nachforschungen in den Geschäftsräumen vorzunehmen.
- Die Schuldnerin muss Einsicht in Unterlagen gewähren und auf Verlangen Auskünfte geben. Eine Missachtung kann Zwangsmaßnahmen nach sich ziehen (§§ 22, 97 ff. InsO).
Prüfungspflichten:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu begutachten, insbesondere:
- Ob ein insolvenzrechtlicher Eröffnungsgrund vorliegt.
- Ob Aussichten auf Unternehmensfortführung bestehen.
- Ob das Vermögen ausreicht zur Deckung der Verfahrenskosten.
Rechtsmittel:
Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Potsdam möglich. Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung (§ 9 InsO).
Zusammenfassung:
Mit diesem Schritt hat das Amtsgericht Potsdam einen wichtigen Schutzmechanismus zur Sicherung der Insolvenzmasse aktiviert. Die Fortführung oder Abwicklung der Emperra GmbH hängt nun wesentlich vom Ergebnis der laufenden Prüfung durch Prof. Dr. Martini ab.