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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die HB Ludwigsburg GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 6 IN 510/25

Am 21. Juli 2025 hat das Amtsgericht Ludwigsburg einen bedeutenden Beschluss im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HB Ludwigsburg GmbH & Co. KG erlassen. Das Unternehmen mit Sitz in der Pflugfelder Straße 22 in 71636 Ludwigsburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin HB Ludwigsburg Verwaltungs-GmbH und deren Geschäftsführer Sebastian Götz, sieht sich nun unter der Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Um einer drohenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage entgegenzuwirken, hat das Gericht gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung eine vorläufige Sicherungsmaßnahme angeordnet. Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügung, werden unterbunden – sofern nicht unbewegliches Vermögen betroffen ist. Bereits begonnene Vollstreckungen wurden mit sofortiger Wirkung eingestellt.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle bestellt. Seine Kanzlei ist in der Augustenstraße 1 in Stuttgart ansässig. Ihm obliegt fortan die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen. Dr. Leichtle ist nicht allgemeiner Vertreter der Gesellschaft, sondern fungiert als neutrale Instanz, die die wirtschaftliche Gesamtlage objektiv bewertet und insbesondere prüfen wird, ob die vorhandenen Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen.

Im Rahmen seiner Befugnisse wurden ihm weitreichende Vollmachten erteilt: So darf er sämtliche Forderungen der Schuldnerin einziehen, über eingehende Gelder verfügen und ein Sonderkonto zur Verwaltung der künftigen Insolvenzmasse eröffnen. Darüber hinaus ist die HB Ludwigsburg GmbH & Co. KG ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Insolvenzverwalters handlungsfähig. Dies betrifft insbesondere Bankgeschäfte sowie die Verwertung offener Forderungen.

Zur weiteren Sicherung der Insolvenzmasse wurde es der Schuldnerin untersagt, eigenmächtig über Bankkonten oder Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsgewalt über diese Vermögenspositionen wurde vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen. Auch Drittschuldner wurden aufgefordert, ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten.

Im Zuge seiner Tätigkeit wurde Dr. Leichtle zudem beauftragt, als Gutachter tätig zu werden. Er soll ermitteln, ob ein Insolvenzgrund nach der Rechtsform der Schuldnerin gegeben ist und welche wirtschaftlichen Perspektiven für eine mögliche Fortführung des Unternehmens bestehen.

Dieser Beschluss wurde elektronisch veröffentlicht und bleibt dort bis zu einer Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen. Sollte das Verfahren nicht eröffnet werden, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahme.

Gegen diesen Beschluss steht der sofortige Rechtsbehelf der Beschwerde offen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung über www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Ludwigsburg einzulegen oder kann zu Protokoll gegeben werden. Eine anwaltliche Vertretung ist hierfür nicht zwingend erforderlich.

Mit diesem Schritt beginnt für die HB Ludwigsburg GmbH & Co. KG ein bedeutsamer Abschnitt: Die Zukunft des Unternehmens liegt nun in der sorgfältigen Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter – zwischen Konsolidierung und möglicher Neuausrichtung.

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