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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Trinity Estates I-Campus GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 1513 IN 1195/25 hat das Amtsgericht München am vierten Juli zweitausendfünfundzwanzig um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Trinity Estates I-Campus GmbH beschlossen.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Seeholzenstraße 2 in 82166 Gräfelfing ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 276335 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Schuldnerin durch ihren Geschäftsführer Hartung Matthias.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung verfolgt das Gericht das Ziel, das Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und so die Ansprüche der Gläubiger zu sichern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Bauer bestellt, dessen Kanzlei sich in der Nymphenburger Straße 5 in 80335 München befindet. Für Rückfragen steht er telefonisch und per Telefax zur Verfügung.

Ab sofort dürfen Verfügungen der Trinity Estates I-Campus GmbH über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diese Beschränkung gilt auch für die Einziehung von Außenständen.

Beteiligte, die sich durch diesen Beschluss in ihren Rechten beeinträchtigt sehen, können binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München einlegen. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären und muss von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet werden. Auch eine elektronische Einreichung ist unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen möglich.

Amtsgericht München, 04. Juli 2025

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