Aktenzeichen: 10 IN 74/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, ansässig Zum Hafen 3 in 26434 Wangerland und im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter der Nummer HRB 131291 eingetragen, hat das Amtsgericht Wilhelmshaven einen ersten richtungsweisenden Beschluss gefasst. Dem vorläufigen Sachwalter wurde die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Mit dieser Maßnahme erhält der Sachwalter das notwendige Mandat, gezielte Schritte einzuleiten, um die verbliebenen Werte der Gesellschaft zu sichern und im Sinne der Gläubiger zu verwalten.
Ein kleiner, aber formaler Fehler im Erlassdatum führte umgehend zu einer Korrektur: Der ursprüngliche Beschluss wurde versehentlich auf den 27. Juni 2025 datiert, tatsächlich erging er jedoch bereits am 26. Juni 2025. Das Amtsgericht Wilhelmshaven stellte dies mit einer Berichtigung klar. Sämtliche Beschlüsse in diesem Verfahren sind für Interessierte vollständig in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar. Zudem können sie online über die Angabe des Aktenzeichens gefunden werden.
Die Wangerland Touristik GmbH, ein regional verankerter Anbieter im Tourismusbereich der Nordseeküste, sieht sich mit diesem Schritt einer ungewissen Zukunft gegenüber. Mit der Erteilung der Einzelermächtigung wird nun geprüft, ob und in welchem Umfang eine Sanierung oder Abwicklung möglich ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600 Euro übersteigt. Die Frist zur Einlegung beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung und ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven – Insolvenzgericht –, Marktstraße 15–17, 26382 Wilhelmshaven, über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach oder beim Landgericht Oldenburg, Elisabethstraße 6, 26135 Oldenburg einzulegen.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden, ist jedoch nur fristwahrend, wenn sie rechtzeitig bei einem der genannten Gerichte eingeht. Eine eigenhändige Unterschrift oder die eines Bevollmächtigten ist erforderlich. Zudem muss die Beschwerde die angefochtene Entscheidung bezeichnen und ausdrücklich erklären, dass Beschwerde eingelegt wird. Im Falle einer teilweisen Anfechtung ist deren Umfang klar zu benennen.
Der Fall der Wangerland Touristik GmbH bleibt damit ein offenes Kapitel – ob er in eine Restrukturierung oder eine endgültige Abwicklung münden wird, entscheidet sich in den kommenden Wochen und Monaten.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 26.06.2025 (berichtigt am 27.06.2025)