Dark Mode Light Mode

Bericht zum Insolvenzverfahren – Aktenzeichen 55 IN 26/25 Anordnung der vorläufigen Verwaltung über das Vermögen der Wert-Investition Rathausstraße Stolberg GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wert-Investition Rathausstraße Stolberg GmbH hat das Amtsgericht Hildesheim am 24. Juni 2025 um 08:55 Uhr eine entscheidende Maßnahme getroffen: Die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin wurde angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in Niedersachsen wird im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRB 204129 geführt. Vertreten wird sie durch ihre Geschäftsführer Werner Ströer, Käthe-Paulus-Straße 2A, 31157 Sarstedt, und Heinz Gorsler, Leunisweg 7, 30559 Hannover.

Mit dem Beschluss ist es der Antragstellerin untersagt, ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters rechtswirksame Verfügungen über ihr Vermögen zu treffen. Damit tritt eine erhebliche Einschränkung der unternehmerischen Handlungsfreiheit in Kraft, um eine geordnete Sicherung und Verwaltung der Vermögenswerte zu ermöglichen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, bestellt. Für Rückfragen und weitere Kommunikation ist die Kanzlei unter der Telefonnummer 0511-6968460, per Fax unter 0511-69684679 sowie via E-Mail an kanzlei@Wilhelm-Kollegen.de erreichbar.

Die Schuldner der Antragstellerin wurden ausdrücklich darauf hingewiesen, ab sofort nur noch unter Beachtung der angeordneten Beschränkungen zu leisten, wie es § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung (InsO) vorsieht. Dies soll verhindern, dass durch unbedachte Zahlungen rechtlich unwirksame oder anfechtbare Verfügungen getroffen werden, die die Gläubigergemeinschaft benachteiligen könnten.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Ebenso steht dieses Recht auch jedem Gläubiger zu, der sich auf das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 beruft.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts zu erklären, wobei der Eingang beim Amtsgericht Hildesheim entscheidend für die Fristwahrung ist. Sie muss vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein und den angefochtenen Beschluss sowie den Umfang der Anfechtung klar bezeichnen.

Eine Begründung der Beschwerde ist ausdrücklich erwünscht.

Einsichtnahme und Datenschutz

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Hinweise zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO finden sich auf der Website des Amtsgerichts Hildesheim. Auf Wunsch wird die Datenschutzerklärung auch in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt.

Amtsgericht Hildesheim
24. Juni 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Bericht zum Insolvenzverfahren – Aktenzeichen 26 IN 30/25 Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten im Verfahren der mondo Schuhe Beteiligungsgesellschaft mbH

Next Post

Bericht zum Insolvenzverfahren – Aktenzeichen IN 199/25 Vorläufige Eigenverwaltung für das Behandlungszentrum Kempfenhausen angeordnet