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Bericht zum Insolvenzverfahren – Aktenzeichen 26 IN 30/25 Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten im Verfahren der mondo Schuhe Beteiligungsgesellschaft mbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der mondo Schuhe Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, ansässig in der Straße Am Tie 7, 49086 Osnabrück, hat das Amtsgericht Osnabrück mit Datum vom 23. Juni 2025 einen weiteren, bedeutsamen Beschluss gefasst.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 16216, wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Johannes Niemann, wohnhaft in 49124 Georgsmarienhütte. Nachdem bereits am 3. Juni 2025 die vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270c Abs. 1 InsO angeordnet wurde, hat das Insolvenzgericht nun in einem weiteren Schritt auf Grundlage von § 270c Absatz 4 Satz 1 der Insolvenzordnung (InsO) eine zusätzliche Maßnahme ergriffen:

Die Antragstellerin – in diesem Fall die mondo Schuhe Beteiligungsgesellschaft mbH selbst – wurde ausdrücklich zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt. Dies stellt einen wichtigen Schritt in der geordneten Fortführung des Unternehmens unter insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen dar.

Diese Ermächtigung erlaubt es der Schuldnerin, im Zuge der vorläufigen Eigenverwaltung rechtswirksame Verpflichtungen einzugehen, die als Masseverbindlichkeiten zu qualifizieren sind – also Forderungen, die im Rang vorrangig vor einfachen Insolvenzforderungen zu bedienen sind. Damit erhält die Geschäftsführung erweiterte Handlungsspielräume, insbesondere für die Fortführung des Geschäftsbetriebs, die Sicherstellung der Liquidität und den Erhalt wesentlicher Vertragsbeziehungen.

Der vollständige Beschluss, inklusive aller Nebenbestimmungen und Rechtsmittelhinweise, liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Osnabrück zur Einsicht bereit.

Amtsgericht Osnabrück
23. Juni 2025

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