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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Verfahren Coyotex GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: Ue 42 IN 50/25

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coyotex GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Rainer Kehrle, mit Sitz in der Lippertsreuter Straße 10, 88662 Überlingen, hat das Amtsgericht Konstanz – Insolvenzgericht – am 22. Juni 2025 einen neuen Beschluss gefasst.

Die zuvor mit Beschluss vom 10. April 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 der Insolvenzordnung (InsO) wurden aufgehoben.

Diese Sicherungsmaßnahmen dienen in der Regel der vorläufigen Sicherung des schuldnerischen Vermögens, um während der Zeit zwischen Antragstellung und Entscheidung über die Verfahrenseröffnung eine unkontrollierte Veränderung oder Schmälerung der Masse zu verhindern. Ihre Aufhebung deutet darauf hin, dass sich die Ausgangslage des Verfahrens in wesentlichen Punkten verändert hat – etwa durch eine veränderte Einschätzung der Masseverhältnisse, eine Rücknahme des Antrags oder die Vorbereitung einer anderweitigen Entscheidung, etwa einer Verfahrensabweisung oder -eröffnung.

Über den Fortgang des Verfahrens, etwa die Eröffnung oder Abweisung des Insolvenzantrags, wurde in diesem Beschluss noch nicht entschieden. Die Gläubiger und Verfahrensbeteiligten bleiben daher in Erwartung weiterer gerichtlicher Anordnungen.

Für Transparenz im Verfahren wird darauf hingewiesen, dass alle bisherigen und künftigen Entscheidungen unter Angabe des Aktenzeichens Ue 42 IN 50/25 beim Amtsgericht Konstanz oder über das bundesweite Insolvenzbekanntmachungsportal recherchierbar sind.

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