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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der AMS Montagebau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1500 IN 12265/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AMS Montagebau GmbH (Anlagenmontage und Schweißtechnik), mit Sitz in der Max-Planck-Straße 3, 85609 Aschheim, hat das Amtsgericht München am 11. Juni 2025 um 12:00 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 12064 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Pazariu Gabriela. In dem Verfahren wird die Schuldnerin durch ihren Verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt Roger Gürtler, Bornitzstraße 73-75, 10365 Berlin (Gz.: 166/2024/GUR-DT) vertreten.

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Insolvenzgericht folgende Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO getroffen:

1. Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO wird die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das vorhandene Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten.

2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba, Marsstraße 24, 80335 München, bestellt. Er ist erreichbar unter Telefon +49 (89) 386679950 und Telefax +49 (89) 3866799599.

3. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Dies betrifft auch die Einziehung offener Forderungen.

4. Übertragung der Kassenführung:
Die vollständige Kassenführung wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen. Damit wird sichergestellt, dass sämtliche Zahlungsvorgänge unter der Aufsicht des Insolvenzverwalters erfolgen und keine unkontrollierten Vermögensverschiebungen stattfinden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim

Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München

eingelegt werden. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung. Weitere Einzelheiten zu Frist, Form und Inhalt der Beschwerde sowie zu den Anforderungen an die elektronische Einreichung sind ausführlich in der Rechtsmittelbelehrung geregelt.

Elektronische Einreichung:
Rechtsmittel sind grundsätzlich als elektronische Dokumente einzureichen. Eine einfache E-Mail reicht hierfür nicht aus. Zulässige Einreichungswege, technische Anforderungen und Details zur qualifizierten elektronischen Signatur sind auf den einschlägigen Justizportalen (z. B. www.justiz.de) beschrieben.

Mit dieser Entscheidung stellt das Amtsgericht München sicher, dass das Vermögen der AMS Montagebau GmbH bis zur abschließenden Entscheidung über die Insolvenzeröffnung umfassend geschützt und unter gerichtlicher Kontrolle verwaltet wird.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht –, 11. Juni 2025

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