Aktenzeichen: 256 IN 6/25
Dortmund, 30. Mai 2025 – Die Green Goat Medical GmbH, ansässig in der Giesweg 23, 44149 Dortmund, hatte am 13. Januar 2025 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Der Antrag ging am 17. Januar 2025 beim Amtsgericht Dortmund ein. Mit Beschluss vom 30. Mai 2025 wurde das Verfahren jedoch mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft war im Bereich der Einfuhr, Ausfuhr, des Vertriebs und Handels mit Arzneimitteln tätig – ein Geschäftsfeld, das in der Regel von regulatorischen Anforderungen und hohen Sicherheitsstandards geprägt ist. Gesetzlich vertreten wurde die Green Goat Medical GmbH durch die beiden Geschäftsführer Nikolas Balster und Alexander Balster, beide wohnhaft in der Glückaufsegenstraße 66, 44265 Dortmund.
Trotz des wirtschaftlich sensiblen und potenziell lukrativen Geschäftszweigs konnte das Unternehmen keine ausreichende Insolvenzmasse vorweisen. Damit fehlt die finanzielle Grundlage, um selbst die notwendigsten Kosten eines Insolvenzverfahrens – wie die Vergütung eines Insolvenzverwalters – zu decken. Das Amtsgericht sah daher keine rechtliche Möglichkeit, das Verfahren zu eröffnen, und wies den Antrag gemäß § 26 InsO zurück.
Wirtschaftliche und rechtliche Folgen:
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Es findet kein Insolvenzverfahren statt.
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Gläubiger erhalten keine Möglichkeit zur Forderungsanmeldung.
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Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, und es erfolgt keine Masseverwertung.
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Die Gesellschaft ist faktisch zahlungsunfähig und abgewickelt, sofern nicht durch Dritte ein neuer Antrag mit Kostenvorschuss gestellt wird.
Mit diesem Beschluss endet die rechtliche Existenz der Green Goat Medical GmbH auf gerichtlichem Wege. Eine Löschung im Handelsregister dürfte zeitnah folgen, sofern keine Beschwerde eingelegt oder ein neues Verfahren beantragt wird.
Amtsgericht Dortmund – Insolvenzgericht –
Datum: 30. Mai 2025