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FMA warnt vor Quantum AI – Keine Berechtigung für Portfolioverwaltung in Österreich

geralt (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA warnt vor Angeboten unter der Bezeichnung Quantum AI. Nach Angaben der Behörde verfügt der Anbieter nicht über die erforderliche Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen.

Die Warnung wurde am 10. August 2026 veröffentlicht. Als Internetseite des Anbieters nennt die FMA univormel.sbs.

Quantum AI darf keine Portfolioverwaltung anbieten

Die FMA stellt ausdrücklich fest, dass Quantum AI keine Berechtigung besitzt, Portfolioverwaltung gemäß § 3 Abs. 2 Z. 2 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) anzubieten.

Bei der Portfolioverwaltung verwaltet ein Dienstleister im Rahmen einer Vollmacht und eines vereinbarten Ermessensspielraums Finanzinstrumente für einzelne Kunden. Eine solche Dienstleistung darf in Österreich nur von entsprechend zugelassenen Unternehmen erbracht werden.

Quantum AI verfügt nach der Mitteilung der FMA über keine entsprechende Konzession.

FMA nennt Website univormel.sbs

Die Warnung betrifft Angebote unter folgenden Angaben:

Bezeichnung: Quantum AI
Website: univormel.sbs
Berechtigung für die beanstandete Tätigkeit: keine

Die ungewöhnliche Internetadresse stimmt dabei nicht mit der verwendeten Bezeichnung „Quantum AI“ überein. Verbraucher sollten deshalb besonders vorsichtig sein und sich nicht allein von der Aufmachung einer Website oder den dort verwendeten Namen und Werbeaussagen überzeugen lassen.

Warnung beruht auf dem Wertpapieraufsichtsgesetz

Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage von § 92 Abs. 11 WAG 2018. Diese Vorschrift ermöglicht es der FMA, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn ein Anbieter bestimmte konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Berechtigung anbietet.

Wer in Österreich Bankgeschäfte sowie Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringen will, benötigt abhängig von der jeweiligen Tätigkeit eine entsprechende aufsichtsrechtliche Zulassung. Verbraucher können in der Unternehmensdatenbank der FMA überprüfen, ob ein Anbieter tatsächlich zugelassen ist.

Vorsicht bei vermeintlichen KI-Investments

Bei Angeboten, die mit Begriffen wie „AI“ oder Künstlicher Intelligenz werben, sollten Anleger genau prüfen, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht. Die Verwendung von KI als Werbeversprechen sagt nichts darüber aus, ob ein Anbieter reguliert ist oder ob eine Geldanlage seriös ist.

Insbesondere vor der Einzahlung von Geld oder der Übermittlung von Ausweis-, Konto- oder Kreditkartendaten sollte die Identität und Zulassung des Anbieters unabhängig überprüft werden.

Fazit

Die FMA Österreich warnt vor Quantum AI und der Website univormel.sbs. Der Anbieter besitzt nach Angaben der Finanzaufsicht keine Berechtigung für konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich und darf insbesondere keine Portfolioverwaltung gemäß § 3 Abs. 2 Z. 2 WAG 2018 anbieten. Anleger sollten daher von entsprechenden Angeboten Abstand nehmen und keine Gelder überweisen, ohne den Anbieter und seine aufsichtsrechtliche Zulassung zweifelsfrei überprüft zu haben.

 

Hier die FMA Österreich Meldung:

Die FMA warnt vor Angeboten von Quantum AI

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Warnung

BEKANNTMACHUNG

Die FMA warnt vor Angeboten von

Quantum AI

Web: https://univormel.sbs/

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher keine Portfolioverwaltung nach § 3 Abs. 2 Z. 2 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 anbieten.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.

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