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Worldwide Spirits Holding GmbH aus Nonnweiler: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Worldwide Spirits Holding GmbH mit Sitz in Nonnweiler im Saarland ist mit ihrem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gescheitert. Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat den Insolvenzantrag mit Beschluss vom 7. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 116 IN 26/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift am Söterberg 12 in 66620 Nonnweiler und ist beim Amtsgericht Saarbrücken unter der Handelsregisternummer HRB 108499 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Andreas Schröder.

Bei dem Insolvenzantrag handelt es sich um einen Eigenantrag der Worldwide Spirits Holding GmbH. Die Gesellschaft beantragte am 7. Mai 2026 selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen. Der Antrag ging am selben Tag beim zuständigen Insolvenzgericht ein. Nach rund drei Monaten Prüfung steht nun fest, dass es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens kommt.

Die Worldwide Spirits Holding GmbH verfügt über einen breit gefassten Unternehmensgegenstand, der sowohl den Getränke und Spirituosenhandel als auch Beteiligungs und Verwaltungsaktivitäten umfasst. Gegenstand des Unternehmens sind der Großhandel, Einzelhandel und Internethandel mit Spirituosen, Wein und sonstigen Getränken sowie die Herstellung und der Vertrieb von Spirituosen.

Damit kann die Gesellschaft nach ihrem Unternehmensgegenstand mehrere Stufen des Spirituosengeschäfts abdecken. Neben dem klassischen Handel mit alkoholischen Getränken gehört ausdrücklich auch die Herstellung eigener Spirituosen beziehungsweise die Herstellung von Spirituosen zum Geschäftszweck. Hinzu kommt der Vertrieb über unterschiedliche Absatzwege einschließlich des Internethandels.

Der Firmenname als Holding spiegelt sich ebenfalls im eingetragenen Unternehmensgegenstand wider. Die Gesellschaft darf Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben, halten und verwalten. Damit ist die Worldwide Spirits Holding GmbH nicht ausschließlich als Handels und Produktionsgesellschaft ausgerichtet, sondern zugleich als Beteiligungsgesellschaft konzipiert.

Ergänzt wird das Tätigkeitsfeld durch das entgeltliche Erbringen administrativer, kaufmännischer und technischer Dienstleistungen. Als konkretes Beispiel nennt der Unternehmensgegenstand die Vermietung von Anlagen und Geräten. Das Geschäftsmodell ist damit vergleichsweise breit angelegt und verbindet den Handel und die Herstellung von Spirituosen mit Beteiligungsverwaltung und Dienstleistungen für andere Unternehmen.

Trotz dieses umfangreichen Geschäftszwecks reichte das vorhandene Vermögen nach der insolvenzgerichtlichen Prüfung offenbar nicht aus, um ein reguläres Insolvenzverfahren durchzuführen. Das Amtsgericht Saarbrücken entschied deshalb, den Eigenantrag der Gesellschaft mangels Masse abzuweisen.

Eine Abweisung mangels Masse erfolgt, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken und eine ausreichende Finanzierung der Verfahrenskosten nicht anderweitig sichergestellt wird. Die Entscheidung ist damit von einer regulären Insolvenzeröffnung zu unterscheiden. Es wird gerade kein Insolvenzverfahren eröffnet, in dem ein Insolvenzverwalter das vorhandene Vermögen verwertet und die Insolvenzmasse nach den gesetzlichen Vorschriften unter den Gläubigern verteilt.

Für eine Kapitalgesellschaft ist eine solche Entscheidung von erheblicher Bedeutung. Die rechtskräftige Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse kann gesellschaftsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Auflösung der Gesellschaft und ihrer Eintragung in das Handelsregister nach sich ziehen.

Für die Worldwide Spirits Holding GmbH aus Nonnweiler, deren Geschäftsfeld neben dem Spirituosen und Getränkehandel ausdrücklich auch das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen umfasst, endet das Insolvenzeröffnungsverfahren damit zunächst ohne Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Der von der Gesellschaft selbst gestellte Antrag wurde mit Beschluss vom 7. August 2026 unter dem Aktenzeichen 116 IN 26/26 mangels Masse abgewiesen.

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