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Bade Estate Capital 1 GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 903 IN 311/25 – 9 –
Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 19. Mai 2025

Das Amtsgericht Hannover – Insolvenzgericht hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bade Estate Capital 1 GmbH & Co. KG, mit Sitz in Alter Winkel 14, 31515 Wunstorf, am 19. Mai 2025 um 12:06 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister Hannover unter HRA 204642 eingetragen. Die persönliche Haftung liegt bei der Bade Estate Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Willi Bade und Michael Dierßen.

Kern des Beschlusses

1. Vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf,
Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover
(Tel.: 0511 626287-0)
ernannt.

Sie übernimmt mit sofortiger Wirkung die Kontrolle über das Vermögen der Antragstellerin, jedoch im Rahmen eines Zustimmungsvorbehalts – Verfügungen sind nur mit ihrer Zustimmung rechtswirksam.

2. Zahlungsverbot für Drittschuldner

Schuldner der Antragstellerin (z. B. Mieter, Kunden oder Vertragspartner) dürfen keine Zahlungen mehr an die Gesellschaft leisten, sondern müssen diese ausschließlich unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage an die vorläufige Insolvenzverwalterin richten.

Dies soll verhindern, dass Gläubigergelder ohne Kontrolle abfließen.

3. Ziel der Maßnahme

Zweck dieser Maßnahme ist es, eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern. Der Zeitraum der vorläufigen Verwaltung wird auch dazu genutzt, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu prüfen und ein mögliches Insolvenzverfahren vorzubereiten.

Bedeutung für die Bade Estate Capital 1 GmbH & Co. KG

Mit der vorläufigen Verwaltung tritt die Gesellschaft in eine Phase der gerichtlich überwachten Restrukturierung oder Abwicklung ein. Die Verfügungsmacht der bisherigen Geschäftsführung wird stark eingeschränkt. Alle Vorgänge, die das Vermögen betreffen, bedarf nun der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin.

Gleichzeitig ist dies eine Schutzmaßnahme zugunsten der Gläubiger, um zu vermeiden, dass vor einer gerichtlichen Entscheidung über das Insolvenzverfahren noch Vermögenswerte entzogen oder verschoben werden.

Rechtsmittel

Gegen den Beschluss kann durch die Antragstellerin – sowie in bestimmten Fällen auch durch Gläubiger – sofortige Beschwerde eingelegt werden.

  • Einreichungsfrist: 2 Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung

  • Zuständiges Gericht:
    Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung
    Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover
    Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover / Postfach 2 27, 30002 Hannover
    Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP): govello-1166698277712-000010167

Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen oder zur Niederschrift bei einem Amtsgericht erklärt werden. Sie muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und eine ausdrückliche Beschwerdeerklärung enthalten. Eine Begründung ist nicht zwingend, aber dringend zu empfehlen.

Fazit

Die Bade Estate Capital 1 GmbH & Co. KG befindet sich seit dem 19. Mai 2025 unter vorläufiger gerichtlicher Aufsicht. Mit der Bestellung einer neutralen Insolvenzverwalterin wird der erste Schritt in Richtung geordneter Klärung der Vermögensverhältnisse und möglicher Sanierung oder Abwicklung vollzogen. Der Ausgang hängt nun wesentlich von den Erkenntnissen der Verwalterin sowie der Einschätzung des Gerichts über eine etwaige Insolvenzeröffnung ab.

Amtsgericht Hannover – Insolvenzgericht, 19. Mai 2025

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