Aktenzeichen: 3612 IN 1191/25
Die Beerellion GmbH, vormals geschäftsansässig in der Seestraße 43, 13353 Berlin, ist insolvent – und kann sich nicht einmal ein Insolvenzverfahren leisten. Mit Beschluss vom 15. Mai 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg den Antrag der Gesellschaft auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt.
Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister Charlottenburg unter HRB 194411 und vertreten durch Geschäftsführer Hendrik Sell, war im Getränkegroßhandel tätig. In einem Markt mit hohen Margendruck, Logistikkosten und saisonaler Schwankung blieb offenbar am Ende kein finanzieller Spielraum mehr, nicht einmal zur Abdeckung der Verfahrenskosten.
Insolvenzgrund liegt vor – aber keine Masse vorhanden
Das Amtsgericht erkannte einen Eröffnungsgrund zwar grundsätzlich an – etwa Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Doch es stellte zugleich fest, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht einmal zur Deckung der Mindestkosten eines Insolvenzverfahrens ausreicht. Damit greift § 26 Abs. 1 InsO, und der Antrag wird zurückgewiesen. Eine geregelte Abwicklung, die Bestellung eines Insolvenzverwalters oder eine Gläubigerversammlung – all das entfällt.
Konsequenzen für Gläubiger und Unternehmen
Für Gläubiger bedeutet dieser Beschluss de facto: Totalausfall der Forderungen. Ohne Insolvenzverfahren gibt es keine Quotenregelung, keine geordnete Vermögensverwertung, keine Rückflüsse.
Für die Beerellion GmbH selbst markiert der Beschluss das Ende ihrer Existenz als Rechtsträger – eine Löschung aus dem Handelsregister dürfte folgen. Das unternehmerische Kapitel endet so, wie es nicht enden sollte: geräuschlos und ohne Rückabwicklung.
Rechtsmittel möglich
Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden – binnen zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, vorausgesetzt sie erfolgt unter Einhaltung der technischen Voraussetzungen (z. B. qualifizierte elektronische Signatur, sicherer Übermittlungsweg).
Fazit
Die Beerellion GmbH steht beispielhaft für junge Unternehmen, die sich in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld behaupten wollen – aber ohne ausreichende Rücklagen und Finanzstruktur scheitern. Das Urteil des Insolvenzgerichts ist dabei endgültig: Kein Geld, kein Verfahren – und kein Weg zurück.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht, 15. Mai 2025