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Kein Licht am Ende – Insolvenzverfahren gegen „Unter Freiem Himmel UG“ mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36u IN 7466/24

Was einst unter freiem Himmel begann, endet nun im geschlossenen Raum der wirtschaftlichen Realität: Die Unter Freiem Himmel UG (haftungsbeschränkt) i.L., zuletzt ansässig in der Schiffbauerdamm 12, 10117 Berlin, wurde vom Amtsgericht Charlottenburg mit Beschluss vom 16. April 2025 als insolvenzunfähig eingestuft.

Das Gericht hat den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse zurückgewiesen. Die Schuldnerin war im Handelsregister unter HRB 218227 eingetragen und wurde von Geschäftsführer Maximilian Schulze Brockhausen vertreten. Zum Zeitpunkt des Beschlusses befand sich die Gesellschaft bereits in Liquidation.

Kein Verfahren ohne Mittel

Die Entscheidung des Gerichts fußt auf einem klaren Befund: Es fehlt an verwertbarem Vermögen. Zwar wurde die Zahlungsunfähigkeit offenbar anerkannt – doch ohne Masse, also ohne Vermögenssubstanz zur Deckung der Kosten für Insolvenzverwalter, Gericht und notwendige Gutachten, ist ein Verfahren gemäß § 26 Abs. 1 InsO nicht durchführbar.

Für Gläubiger: Keine Quote, kein Rückfluss

Für die antragstellende Gläubigerin wie für andere potenzielle Gläubiger bedeutet die Abweisung: Es wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, es erfolgt keine Verwertung, keine Gläubigerversammlung, und vor allem: keine Rückzahlung.
In der Regel folgt nun der letzte juristische Schritt – die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister. Damit verschwindet die „Unter Freiem Himmel UG“ nicht nur aus dem Wirtschaftsleben, sondern auch formalrechtlich aus dem Geschäftsverkehr.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden – beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Auch elektronische Einreichungen sind möglich, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen (z. B. qualifizierte elektronische Signatur, sicherer Übermittlungsweg) entsprechen.

Fazit

Die Unter Freiem Himmel UG steht sinnbildlich für viele kleine, kreative Unternehmungen mit idealistischen Namen und begrenzter Kapitaldecke. Am Ende bleibt ein nüchterner Gerichtsvermerk: kein Vermögen, keine Masse, kein Verfahren. Und so endet das Kapitel nicht unter freiem Himmel – sondern unter einem Dach aus Paragraphen und finanziellen Realitäten.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht, 16. April 2025

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