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Weitere Einschränkungen im Insolvenzverfahren: Verfügungsverbot gegen SCHADE Projekt GmbH ausgeweitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 33 IN 51/24

Im Insolvenzantragsverfahren gegen die SCHADE Projekt GmbH, ansässig in Bad Gandersheim, hat das Amtsgericht Goslar am 29. April 2025 ein weiteres Verfügungsverbot über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Damit verschärft das Gericht die bereits bestehenden Sicherungsmaßnahmen im Verfahren.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 208101 eingetragene Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführerin Martina Sue, steht nun unter noch engerer gerichtlicher Kontrolle. Konkrete Einzelheiten zum Umfang des neu verhängten Verfügungsverbots sind in der Mitteilung nicht genannt, doch typischerweise bedeutet dies, dass keine Vermögensverfügungen ohne gerichtliche oder insolvenzrechtliche Zustimmung mehr erfolgen dürfen.

Die Maßnahme soll sicherstellen, dass die noch vorhandene Insolvenzmasse gesichert und nicht durch unkontrollierte Handlungen der Geschäftsführung gefährdet wird. Sie stellt einen wichtigen Schritt in Richtung der möglichen Eröffnung eines förmlichen Insolvenzverfahrens dar oder kann als Reaktion auf unzureichende Kooperation mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter oder Gläubigern gewertet werden.

Mit dieser Anordnung ist klar: Die wirtschaftliche Lage der SCHADE Projekt GmbH bleibt kritisch, und die gerichtlichen Eingriffe intensivieren sich. Der weitere Verlauf wird zeigen, ob eine Sanierung denkbar ist oder auf eine geordnete Abwicklung hinausläuft.

Amtsgericht Goslar – 29. April 2025

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