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Insolvenzantrag gegen Eve’s Natural Perfection GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 14/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Eve’s Natural Perfection GmbH, mit Sitz Zur Luther Linde 8, OT Muldenstein, 06774 Muldestausee, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 30607 und vertreten durch Geschäftsführerin Eve Geißler, hat das Amtsgericht Dessau-Roßlau am 31. März 2025 entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen (§ 26 Abs. 1 InsO).

Das bedeutet: Das Unternehmen verfügt nicht über genügend pfändbares Vermögen, um auch nur die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Infolge dieser Entscheidung wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet – Gläubiger bleiben somit in der Regel auf ihren Forderungen sitzen.

Gleichzeitig hat das Gericht die am 16. Februar 2025 angeordneten Verfügungsbeschränkungen wieder aufgehoben. Diese galten zunächst zur Sicherung des Vermögens der Gesellschaft und untersagten ihr, ohne Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögenswerte zu verfügen. Mit der jetzigen Abweisung entfallen sämtliche gerichtlichen Einschränkungen.

Amtsgericht Dessau-Roßlau – Insolvenzgericht
Beschluss vom 31. März 2025

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