Für die Wert-Investition Projekt 167 GmbH aus Sarstedt wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Hildesheim hat den Insolvenzantrag am 3. September 2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 55 IN 61/25 geführt. Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Käthe-Paulus-Straße 2a, 31157 Sarstedt und ist beim Amtsgericht Hildesheim unter HRB 207523 eingetragen.
Geschäftsführer ist Werner Ströer.
Die Entscheidung ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil es sich um eine klassische Immobilien-Projektgesellschaft handelt, deren Unternehmensgegenstand ausdrücklich den Erwerb, die Bebauung und die Verwaltung von Grundbesitz vorsieht. Dennoch stellte das Insolvenzgericht fest, dass keine ausreichende freie Masse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Gesellschaft wurde für ein konkretes Immobilienprojekt gegründet
Die Wert-Investition Projekt 167 GmbH ist ihrem Unternehmensgegenstand nach keine gewöhnliche Immobilienverwaltung.
Sie wurde als Projektgesellschaft konzipiert.
Gegenstand des Unternehmens ist der
Erwerb, Verkauf, die Bebauung, Verwaltung und Vermietung eines Grundstücks sowie etwaiger Erweiterungsflächen.
Der Erwerb weiterer Grundstücke und Gebäude wurde ausdrücklich nicht ausgeschlossen.
Damit sollte die Gesellschaft Immobilien erwerben, entwickeln, gegebenenfalls bebauen, anschließend halten und vermieten oder wieder verkaufen.
Die Bezeichnung „Projekt 167“ deutet zusätzlich darauf hin, dass die Gesellschaft ursprünglich einem bestimmten Immobilienvorhaben innerhalb einer größeren Projektstruktur zugeordnet wurde.
Teil eines größeren Wert-Investition-Unternehmensumfelds
Die Wert-Investition Projekt 167 GmbH steht nicht isoliert.
Öffentlich zugängliche Unternehmensdaten zeigen eine Vielzahl von Gesellschaften mit der Bezeichnung „Wert-Investition Projekt“ und jeweils unterschiedlichen Projektnummern.
Dabei handelt es sich um eine typische Struktur im Immobiliengeschäft: Für einzelne Grundstücke oder Immobilienvorhaben werden separate Projektgesellschaften gegründet.
Dies ermöglicht es, Finanzierung, Vermögen, Verträge und Risiken einzelner Immobilienprojekte gesellschaftsrechtlich voneinander zu trennen.
Die Insolvenz der Projekt 167 GmbH bedeutet deshalb nicht automatisch, dass andere Gesellschaften mit ähnlichem Namen ebenfalls insolvent sind.
Unternehmensgeschichte reicht bis 2021 zurück
Die Wert-Investition Projekt 167 GmbH wurde 2021 gegründet und beim Amtsgericht Hildesheim eingetragen.
Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro.
Seit ihrer Gründung war die Gesellschaft auf das Immobiliengeschäft ausgerichtet.
Geschäftsführer ist Werner Ströer, der öffentlich mit zahlreichen weiteren Immobilien- und Projektgesellschaften verbunden ist.
Damit handelt es sich bei der Projekt 167 GmbH nicht um ein einzelnes privates Immobilieninvestment, sondern um eine Gesellschaft aus einem professionell organisierten Immobilien- und Beteiligungsumfeld.
Werner Ströer mit zahlreichen Immobiliengesellschaften verbunden
Werner Ströer ist seit Jahren in einem größeren Netzwerk von Immobiliengesellschaften aktiv.
Öffentliche Registerinformationen weisen zahlreiche Geschäftsführungs- und Beteiligungsverbindungen zu Gesellschaften aus, deren Unternehmensgegenstände den Erwerb, die Entwicklung, Verwaltung und Vermietung von Grundstücken umfassen.
Darunter befinden sich mehrere Gesellschaften aus der Wert-Investition-Projekt-Reihe.
Das deutet auf eine Struktur hin, bei der Immobilienvorhaben jeweils in eigenen Gesellschaften organisiert wurden.
Für das aktuelle Insolvenzverfahren ist allerdings ausschließlich die Wert-Investition Projekt 167 GmbH maßgeblich.
Wirtschaftliche Schwierigkeiten anderer Projektgesellschaften können aus diesem Beschluss allein nicht abgeleitet werden.
Welches Grundstück hinter „Projekt 167“ steht, bleibt unklar
Besonders interessant wäre die Frage, welches konkrete Grundstück beziehungsweise Bauprojekt von der Wert-Investition Projekt 167 GmbH gehalten oder entwickelt wurde.
Dies lässt sich aus der Insolvenzbekanntmachung nicht entnehmen.
Auch öffentlich lässt sich der Projektbezeichnung „167“ kein Grundstück zweifelsfrei zuordnen.
Deshalb sollte nicht spekuliert werden, welches Objekt von der Insolvenz betroffen ist.
Der Unternehmensgegenstand bestätigt lediglich, dass mindestens ein Grundstück beziehungsweise ein konkretes Immobilienprojekt vorgesehen war.
Geschäftsanschrift in Sarstedt
Die Gesellschaft ist unter der Adresse Käthe-Paulus-Straße 2a in Sarstedt registriert.
Unter dieser beziehungsweise im unmittelbaren Umfeld dieser Anschrift finden sich mehrere Gesellschaften und unternehmerische Aktivitäten aus dem Immobilienbereich.
Das passt zur Struktur einer zentral verwalteten Gruppe von Projektgesellschaften.
Die Geschäftsanschrift einer Projektgesellschaft muss dabei nicht mit dem Standort des von ihr gehaltenen Immobilienprojektes identisch sein.
Gerade bei Immobiliengesellschaften wird die Verwaltung häufig von einem zentralen Büro aus durchgeführt, während sich die eigentlichen Grundstücke in anderen Städten befinden.
Warum keine Immobilie zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht
Die Abweisung mangels Masse wirft bei einer Immobiliengesellschaft zunächst eine naheliegende Frage auf:
Wenn das Unternehmen Grundstücke erwerben und verwalten sollte, warum reicht dann das Vermögen nicht einmal für ein Insolvenzverfahren?
Dafür gibt es grundsätzlich verschiedene denkbare Erklärungen.
Eine Projektgesellschaft kann beispielsweise kein Grundstück mehr besitzen. Ein Objekt kann bereits verkauft worden sein. Immobilien können zudem so hoch mit Grundschulden und Finanzierungen belastet sein, dass für ungesicherte Gläubiger kein freier wirtschaftlicher Wert verbleibt.
Auch kann ein geplantes Grundstücksgeschäft nie vollständig umgesetzt worden sein.
Welche dieser Möglichkeiten bei der Wert-Investition Projekt 167 GmbH tatsächlich zutrifft, ist jedoch nicht bekannt.
Die gerichtliche Entscheidung enthält dazu keine Angaben.
Immobilienbesitz ist durch Unternehmensgegenstand nicht bewiesen
Der eingetragene Unternehmensgegenstand darf nicht mit dem tatsächlichen Vermögensbestand verwechselt werden.
Dass eine GmbH laut Satzung Grundstücke erwerben, bebauen und vermieten darf, bedeutet nicht automatisch, dass sie zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags noch Immobilien besitzt.
Genau deshalb wäre eine Aussage wie „trotz vorhandener Immobilien wurde das Verfahren mangels Masse abgewiesen“ nicht gerechtfertigt.
Fest steht lediglich, dass das Insolvenzgericht keine ausreichende kostendeckende Masse festgestellt hat.
Insolvenzantragsverfahren lief bereits seit 2025
Auch das Aktenzeichen 55 IN 61/25 ist aufschlussreich.
Es zeigt, dass das Insolvenzantragsverfahren bereits 2025 beim Amtsgericht Hildesheim anhängig wurde.
Die endgültige Entscheidung über die Nichteröffnung erfolgte dagegen erst am 3. September 2026.
Damit erstreckte sich das Eröffnungsverfahren über einen ungewöhnlich langen Zeitraum.
Das kann insbesondere dann vorkommen, wenn Vermögensverhältnisse, Immobilienwerte, Forderungen, Belastungen oder andere rechtliche Fragen zunächst umfangreicher untersucht werden müssen.
Welche konkreten Prüfungen im Fall der Projekt 167 GmbH durchgeführt wurden, geht aus der öffentlichen Bekanntmachung allerdings nicht hervor.
Wer den Insolvenzantrag stellte, nicht eindeutig ersichtlich
Die veröffentlichte Kurzfassung nennt lediglich das „Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen“ der Gesellschaft.
In der Rechtsmittelbelehrung wird zwar von der „Antragstellerin“ gesprochen. Daraus lässt sich in der vorliegenden verkürzten Veröffentlichung jedoch nicht mit ausreichender Sicherheit bestimmen, ob damit die Gesellschaft selbst oder eine Gläubigerin gemeint ist.
Deshalb sollte ohne den vollständigen Eröffnungsantrag nicht eindeutig von einem Eigen- oder Gläubigerantrag gesprochen werden.
Gericht stellt fehlende Kostendeckung fest
Entscheidend ist § 26 Abs. 1 InsO.
Ein Insolvenzantrag wird mangels Masse abgewiesen, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken und kein ausreichender Vorschuss geleistet wird.
Damit ist die wirtschaftliche Situation erheblich ernster als bei einem Unternehmen, dessen Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird.
Bei einer normalen Insolvenzeröffnung wäre zumindest genügend Masse vorhanden, um das Verfahren durchzuführen.
Bei der Wert-Investition Projekt 167 GmbH ist gerade diese Voraussetzung nicht erfüllt.
Kein Insolvenzverwalter und keine reguläre Forderungsanmeldung
Für die Gläubiger bedeutet dies, dass kein normales Insolvenzverfahren stattfindet.
Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, der das Gesellschaftsvermögen zentral verwertet.
Ebenso gibt es keine reguläre Insolvenztabelle, zu der sämtliche Gläubiger ihre Forderungen anmelden und anschließend auf eine Insolvenzquote hoffen können.
Die Forderungen selbst erlöschen durch die Abweisung mangels Masse allerdings nicht.
Ob einzelne Gläubiger noch Möglichkeiten haben, Forderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens durchzusetzen, hängt von den jeweiligen Umständen und tatsächlich noch vorhandenen Vermögenswerten ab.
Gesellschaft wird grundsätzlich aufgelöst
Eine rechtskräftige Abweisung mangels Masse hat für eine GmbH erhebliche gesellschaftsrechtliche Konsequenzen.
Die Gesellschaft wird grundsätzlich kraft Gesetzes aufgelöst.
Sie wird allerdings nicht automatisch am Tag der Gerichtsentscheidung aus dem Handelsregister gelöscht.
Zunächst folgen gegebenenfalls weitere registerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Abwicklungsmaßnahmen.
Ist tatsächlich kein verteilungsfähiges Vermögen mehr vorhanden, kann anschließend die Löschung der Gesellschaft erfolgen.
Keine Angaben zur Höhe der Verbindlichkeiten
Wie hoch die Schulden der Wert-Investition Projekt 167 GmbH sind, bleibt unbekannt.
Das Gericht veröffentlicht weder eine Gesamtsumme der Forderungen noch die Zahl der Gläubiger.
Auch zu möglichen Banken oder anderen Finanzierern enthält der Beschluss keine Informationen.
Gerade bei Immobilienprojektgesellschaften wäre von Interesse, in welchem Umfang Grundstücke oder Bauvorhaben fremdfinanziert wurden und welche Sicherheiten bestellt worden sind.
Diese Informationen sind aus der Bekanntmachung jedoch nicht ersichtlich.
Insolvenzursache ebenfalls unbekannt
Ebenso wenig veröffentlicht das Gericht Angaben dazu, wodurch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten entstanden sind.
Es wäre daher nicht gerechtfertigt, automatisch gestiegene Baukosten, höhere Zinsen, gescheiterte Verkäufe oder Probleme am Immobilienmarkt als Ursache darzustellen.
Solche Faktoren haben zwar zahlreiche Immobilienunternehmen in den vergangenen Jahren belastet, für die Wert-Investition Projekt 167 GmbH fehlt bislang jedoch ein konkreter Nachweis.
Entscheidung stammt vom 3. September 2026
Für die tägliche Insolvenzbeobachtung muss auch dieser Fall zeitlich richtig eingeordnet werden.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Hildesheim stammt vom 3. September 2026.
Damit handelt es sich nicht um eine neue Entscheidung vom 4. September.
Bei einer ausschließlich auf den 4. September 2026 begrenzten Tagesauswertung sollte die Wert-Investition Projekt 167 GmbH daher nicht nochmals als neuer Fall aufgenommen werden.
Immobilien-Projektgesellschaft ohne ausreichende Insolvenzmasse
Der Fall der Wert-Investition Projekt 167 GmbH zeigt besonders deutlich, dass der Unternehmensgegenstand einer Immobiliengesellschaft allein noch nichts über tatsächlich vorhandene werthaltige Immobilien aussagt.
Die Gesellschaft wurde gegründet, um Grundstücke zu erwerben, zu bebauen, zu verwalten, zu vermieten und zu verkaufen. Welches konkrete Objekt hinter „Projekt 167“ stand und was aus diesem Grundstück beziehungsweise Projekt geworden ist, lässt sich derzeit nicht belastbar feststellen.
Fest steht dagegen die gerichtliche Entscheidung:
Das Amtsgericht Hildesheim hat am 3. September 2026 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Wert-Investition Projekt 167 GmbH mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 55 IN 61/25 geführt.
Damit endet ein bereits seit 2025 laufendes Insolvenzantragsverfahren ohne reguläre Insolvenzeröffnung.