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Peek & Cloppenburg Düsseldorf: Insolvenzplan vollständig erfüllt – Gericht beendet nach drei Jahren die Überwachung der Sanierung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Sanierung der Peek & Cloppenburg Kommanditgesellschaft in Düsseldorf hat einen weiteren und zugleich wichtigen Schlusspunkt erreicht. Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplans aufgehoben, nachdem die unter gerichtlicher Überwachung stehenden Ansprüche vollständig erfüllt worden sind.

Der entsprechende Beschluss stammt vom 27. August 2026. Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen 505 IN 30/23 geführt.

Damit endet nicht etwa ein neues Insolvenzverfahren. Vielmehr geht es um die letzten Nachwirkungen der großen P&C-Insolvenz aus dem Jahr 2023. Das eigentliche Eigenverwaltungsverfahren war bereits zum 1. Oktober 2023 beendet worden. Seitdem wurde lediglich noch überwacht, ob die im Insolvenzplan festgelegten Verpflichtungen tatsächlich erfüllt werden.

Genau diese Überwachung ist nun beendet.

Gericht bestätigt: Überwachte Ansprüche sind erfüllt

Das Amtsgericht Düsseldorf begründet seine Entscheidung eindeutig.

Die Überwachung des Insolvenzplans vom 23. August 2023 wird aufgehoben, weil die Ansprüche, deren Erfüllung überwacht wurde, erfüllt sind.

Rechtsgrundlage ist § 268 Abs. 1 Nr. 1 InsO.

Damit ist ein entscheidender Unterschied zu vielen anderen Insolvenzbekanntmachungen zu beachten: Der Beschluss vom August 2026 ist keine schlechte Nachricht für Peek & Cloppenburg, sondern dokumentiert vielmehr den erfolgreichen Abschluss einer noch verbliebenen insolvenzrechtlichen Kontrollphase.

Insolvenz begann im März 2023

Die wirtschaftliche Krise von Peek & Cloppenburg Düsseldorf wurde Anfang 2023 öffentlich.

Am 3. März 2023 beantragte das Unternehmen ein Schutzschirmverfahren. Hintergrund waren erhebliche wirtschaftliche Belastungen und die Notwendigkeit einer umfassenden Restrukturierung.

Zum 1. Juni 2023 wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet.

Das bedeutete, dass die Geschäftsführung das Unternehmen während der Sanierung grundsätzlich selbst weiterführen konnte. Die Eigenverwaltung wurde dabei insolvenzrechtlich überwacht.

Als Sachwalter wurde der Düsseldorfer Rechtsanwalt Horst Piepenburg eingesetzt. Er wird auch im aktuellen Beschluss vom August 2026 weiterhin als Sachwalter genannt.

Gläubiger stimmten dem Insolvenzplan zu

Ein entscheidender Schritt erfolgte am 24. August 2023.

Die Gläubiger stimmten dem von der Unternehmensführung erarbeiteten Insolvenzplan zu.

Der Plan war zuvor mit Sachwalter Horst Piepenburg und dem Gläubigerausschuss abgestimmt worden.

Ziel war nicht die Zerschlagung des traditionsreichen Modehändlers, sondern dessen wirtschaftliche Sanierung und Fortführung.

Der Insolvenzplan bildete damit die Grundlage dafür, dass Peek & Cloppenburg das Eigenverwaltungsverfahren bereits wenige Monate nach dessen Beginn wieder verlassen konnte.

Insolvenzverfahren bereits seit Oktober 2023 beendet

Das eigentliche Insolvenzverfahren wurde zum 1. Oktober 2023 aufgehoben.

Peek & Cloppenburg konnte anschließend wieder außerhalb eines laufenden Insolvenzverfahrens wirtschaften.

Dass das Aktenzeichen 505 IN 30/23 dennoch bis 2026 erneut in den Insolvenzbekanntmachungen erscheint, hat mit der sogenannten Planüberwachung zu tun.

Ein Insolvenzplan kann vorsehen, dass die Erfüllung bestimmter Verpflichtungen auch nach Aufhebung des eigentlichen Insolvenzverfahrens weiterhin überwacht wird.

Genau dies war bei P&C der Fall.

Was die jetzige Entscheidung konkret bedeutet

Mit dem Beschluss vom 27. August 2026 stellt das Amtsgericht fest, dass diese Überwachung nicht länger erforderlich ist.

Die Ansprüche, auf die sich die Planüberwachung bezog, sind erfüllt.

Das ist für die Beurteilung des Falls entscheidend:

Peek & Cloppenburg hat nicht erneut Insolvenz angemeldet.

Es wurde kein neues Insolvenzverfahren eröffnet.

Es handelt sich auch nicht um eine erneute wirtschaftliche Krise aufgrund des Beschlusses.

Vielmehr wird eine noch bestehende insolvenzrechtliche Überwachung aus dem Sanierungsverfahren von 2023 beendet.

Sanierungsverfahren damit auch rechtlich weitgehend Vergangenheit

Mit der Aufhebung der Planüberwachung verschwindet eine der letzten insolvenzrechtlichen Verbindungen zum Verfahren von 2023.

Für das Unternehmen ist dies ein positives Signal.

Die damals im Insolvenzplan vorgesehenen und überwachten Verpflichtungen wurden soweit erfüllt, dass das Insolvenzgericht keinen Anlass mehr für eine Fortsetzung der Kontrolle sieht.

Der Beschluss bestätigt damit, dass die Sanierung nicht nur zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens 2023 geführt hatte, sondern auch die anschließend überwachten Verpflichtungen abgearbeitet worden sind.

P&C hatte tiefgreifend restrukturiert

Das Unternehmen nutzte die Eigenverwaltung 2023 für eine umfangreiche Neuaufstellung.

Dabei wurden Strukturen und Prozesse überprüft, Kosten reduziert und auch Arbeitsplätze in der Düsseldorfer Zentrale abgebaut.

Gleichzeitig sollte das operative Geschäft stabilisiert werden.

Ein zentrales Ziel bestand darin, die Position von Peek & Cloppenburg als Multimarken-Modehändler sowohl im stationären Handel als auch im Onlinegeschäft langfristig zu sichern.

Der Insolvenzplan enthielt zudem Investitionszusagen der Hauptgesellschafterseite und sollte eine weitgehende Sicherung von Arbeitsplätzen und Standorten ermöglichen.

P&C ist weiterhin ein bedeutender Modehändler

Die heutige Peek-&-Cloppenburg-Gruppe zählt weiterhin zu den großen europäischen Multimarken-Modehändlern.

Nach aktuellen Unternehmensangaben verfügt die gesamte Gruppe über mehr als 170 Verkaufshäuser in 17 europäischen Ländern und beschäftigt rund 16.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Dabei muss allerdings zwischen der gesamten internationalen Unternehmensgruppe und der konkreten Insolvenzschuldnerin unterschieden werden.

Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf betrifft die unter HRA 6862 eingetragene Peek & Cloppenburg Kommanditgesellschaft mit Sitz an der Berliner Allee 2 in Düsseldorf.

78 aktive Verkaufshäuser und Outlets in der betreffenden Konzernstruktur

Für die konkrete Gesellschaft beziehungsweise deren Konzern wird für das Geschäftsjahr 2025 eine deutlich kleinere Zahl ausgewiesen.

Danach wurden 78 aktive Verkaufshäuser und Outlets betrieben.

Im Vorjahr waren es noch 97.

Der deutliche rechnerische Rückgang hängt wesentlich mit einer gesellschaftsrechtlichen Veränderung zusammen.

ANSON’S 2025 entkonsolidiert

Im Geschäftsjahr 2025 wurden die Anteile an ANSON’S veräußert.

Dadurch wurde die Gesellschaft einschließlich ihrer Tochterunternehmen aus dem betreffenden P&C-Konzernabschluss herausgenommen.

Mit dieser sogenannten Entkonsolidierung verschwanden 21 Verkaufshäuser aus dem dort ausgewiesenen Konsolidierungskreis.

Der Rückgang von 97 auf 78 aktive Verkaufshäuser und Outlets darf deshalb nicht einfach als Schließung von 19 P&C-Häusern interpretiert werden.

Ein wesentlicher Teil der Veränderung beruht vielmehr auf der geänderten Konzernstruktur.

ANSON’S besteht weiterhin

Auch hier ist eine wichtige Abgrenzung notwendig.

Die Entkonsolidierung bedeutet nicht, dass die ANSON’S-Verkaufshäuser geschlossen wurden.

ANSON’S tritt weiterhin als Herrenausstatter mit eigenen Geschäften auf.

Auch die aktuelle P&C-Unternehmensdarstellung führt ANSON’S weiterhin innerhalb des weiteren Unternehmensumfelds auf.

Die gesellschaftsrechtliche und bilanzielle Struktur hat sich jedoch verändert.

P&C investiert wieder in seine Verkaufshäuser

Dass Peek & Cloppenburg operativ weiterhin am Markt aktiv ist, zeigt auch die Entwicklung nach der Insolvenz.

Noch im April 2026 eröffnete P&C Düsseldorf beispielsweise einen neuen Store im Einkaufszentrum Limbecker Platz in Essen.

Die neue Verkaufsfläche umfasst rund 5.900 Quadratmeter auf zwei Ebenen.

Dabei handelte es sich um einen Umzug vom bisherigen Essener Standort an der Kettwiger Straße in das Einkaufszentrum.

Solche Investitionen zeigen, dass die operative Entwicklung des Unternehmens nach dem Insolvenzverfahren weitergeht und das Filialnetz zugleich angepasst und modernisiert wird.

Transformation bleibt trotz abgeschlossener Insolvenz ein Thema

Die erfolgreiche Beendigung der insolvenzrechtlichen Planüberwachung bedeutet allerdings nicht, dass der Modehandel inzwischen ohne wirtschaftliche Herausforderungen wäre.

Peek & Cloppenburg hatte 2025 erneut ein umfassendes Transformationsprogramm für das Deutschlandgeschäft angekündigt.

Das Unternehmen begründete dies mit einem weiterhin anspruchsvollen Marktumfeld und der Notwendigkeit, die Strukturen langfristig wettbewerbsfähig auszurichten.

Diese laufende unternehmerische Transformation ist jedoch klar vom Insolvenzverfahren aus dem Jahr 2023 zu unterscheiden.

Eine Restrukturierung oder ein Transformationsprogramm außerhalb der Insolvenz bedeutet nicht, dass sich das Unternehmen erneut in einem Insolvenzverfahren befindet.

Zwei unabhängige Unternehmen tragen den Namen Peek & Cloppenburg

Bei jeder Berichterstattung über P&C ist außerdem eine Besonderheit zu beachten.

In Deutschland existieren zwei voneinander unabhängige Unternehmen mit dem Namen Peek & Cloppenburg.

Neben der hier betroffenen Düsseldorfer Unternehmensgruppe gibt es die eigenständige Peek-&-Cloppenburg-Gesellschaft mit Sitz in Hamburg.

Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf betrifft ausschließlich Peek & Cloppenburg Düsseldorf.

Die Hamburger Gesellschaft hatte mit diesem Insolvenzverfahren nichts zu tun.

Gesellschaftsrechtliche Bezeichnung hat sich verändert

Auch bei der Firmierung ist Genauigkeit erforderlich.

Die Insolvenzbekanntmachung führt weiterhin die seinerzeitige Insolvenzschuldnerin als

Peek & Cloppenburg Kommanditgesellschaft

unter HRA 6862.

Im heutigen Marktauftritt beziehungsweise in der aktuellen Unternehmensstruktur erscheint dagegen die Bezeichnung

Peek & Cloppenburg B.V. & Co. KG, Düsseldorf.

Für den gerichtlichen Beschluss ist die im Insolvenzverfahren verwendete Bezeichnung der Schuldnerin maßgeblich.

Keine neue Insolvenzmeldung vom 4. September

Auch zeitlich muss die Veröffentlichung richtig eingeordnet werden.

Der zugrunde liegende Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf stammt vom 27. August 2026.

Damit handelt es sich nicht um eine neue Insolvenzentscheidung vom 4. September 2026.

Für eine Tagesliste, in der ausschließlich neue Entscheidungen vom 4. September berücksichtigt werden sollen, darf Peek & Cloppenburg deshalb nicht als neuer Insolvenzfall aufgenommen werden.

Inhaltlich ist die Bekanntmachung dennoch besonders interessant, weil sie das Ergebnis eines der prominentesten deutschen Eigenverwaltungsverfahren der vergangenen Jahre dokumentiert.

Vom Schutzschirm bis zur erfüllten Planüberwachung

Der zeitliche Ablauf lässt sich damit klar zusammenfassen:

Im März 2023 begann die insolvenzrechtliche Sanierung von Peek & Cloppenburg Düsseldorf.

Im Juni 2023 wurde das Eigenverwaltungsverfahren eröffnet.

Am 24. August 2023 stimmten die Gläubiger dem Insolvenzplan zu.

Zum 1. Oktober 2023 wurde das eigentliche Insolvenzverfahren aufgehoben.

Bestimmte Verpflichtungen aus dem Insolvenzplan blieben anschließend unter Überwachung.

Am 27. August 2026 stellte das Amtsgericht Düsseldorf schließlich fest, dass die überwachten Ansprüche erfüllt sind und hob deshalb auch diese Überwachung gemäß § 268 Abs. 1 Nr. 1 InsO auf.

Sanierung von Peek & Cloppenburg erreicht endgültigen Meilenstein

Der aktuelle Gerichtsbeschluss ist deshalb vor allem als Erfolgsmeldung der früheren Sanierung einzuordnen.

Drei Jahre nach dem Insolvenzplan sind die noch überwachten Verpflichtungen erfüllt.

Das Amtsgericht Düsseldorf sieht keinen Grund mehr, die Erfüllung des Plans weiterhin insolvenzrechtlich kontrollieren zu lassen.

Damit ist ein weiteres Kapitel des Insolvenzverfahrens von Peek & Cloppenburg Düsseldorf abgeschlossen.

Das Verfahren trägt weiterhin das Aktenzeichen 505 IN 30/23. Der Beschluss über die Aufhebung der Planüberwachung stammt vom 27. August 2026.

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