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Hotels by HR Neustadt-Glewe GmbH legt Insolvenzplan vor – Gläubiger entscheiden Ende September über die Sanierung des Schlosshotels

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren der Hotels by HR Neustadt-Glewe GmbH steht eine entscheidende Etappe bevor. Die Gesellschaft hat einen eigenen Insolvenzplan vorgelegt, über den die Gläubiger am 30. September 2026 beim Amtsgericht Charlottenburg beraten und abstimmen sollen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3607 IN 402/26 geführt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 165184 eingetragen. Als Registeranschrift wird die Hauptstraße 66, 12159 Berlin geführt.

Im Insolvenzverfahren wird das Unternehmen durch die Geschäftsführer Dr. Gordon Geiser und Dr. Benedikt de Bruyn vertreten.

Hinter der Gesellschaft steht ein konkreter und bekannter Hotelbetrieb: Sie betreibt das Hotel Schloss Neustadt-Glewe in Mecklenburg-Vorpommern.

Insolvenzplan vom 27. August liegt vor

Die Hotels by HR Neustadt-Glewe GmbH befindet sich nicht mehr lediglich in einem Insolvenzantragsverfahren.

Das Insolvenzverfahren ist bereits eröffnet.

Nun versucht die Schuldnerin, mit Hilfe eines Insolvenzplans eine geregelte Sanierung beziehungsweise Neuordnung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu erreichen.

Der Plan wurde von der Gesellschaft am 27. August 2026 vorgelegt.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat deshalb für

Mittwoch, 30. September 2026, 13.00 Uhr

einen Erörterungs- und Abstimmungstermin angesetzt.

Der Termin findet im Saal 218 des Amtsgerichts Charlottenburg statt.

Gläubiger stimmen über die Zukunft der Gesellschaft ab

Der 30. September dürfte für die weitere Entwicklung der Hotelgesellschaft von erheblicher Bedeutung sein.

An diesem Tag wird der Insolvenzplan zunächst erörtert. Anschließend können die stimmberechtigten Beteiligten darüber abstimmen.

Zu dem Termin werden insbesondere die Insolvenzgläubiger mit angemeldeten Forderungen, absonderungsberechtigte Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin geladen.

Das Gericht weist zudem darauf hin, dass während beziehungsweise nach der Erörterung noch Änderungen am Insolvenzplan vorgenommen werden können.

In diesem Fall könnte auch über einen entsprechend geänderten Plan abgestimmt werden.

Auch nachträglich angemeldete Forderungen werden geprüft

Der Termin dient nicht ausschließlich der Abstimmung über den Insolvenzplan.

Gleichzeitig findet ein besonderer Prüfungstermin nach § 177 InsO statt.

Dabei geht es um Forderungen von Gläubigern, die erst nach dem ursprünglichen Prüfungstermin angemeldet worden sind.

Diese Forderungen müssen insolvenzrechtlich geprüft werden, bevor abschließend beurteilt werden kann, in welchem Umfang die betreffenden Gläubiger am Verfahren beteiligt sind.

Insolvenzplan eröffnet Sanierungsperspektive

Dass die Gesellschaft selbst einen Insolvenzplan vorgelegt hat, ist für die weitere Entwicklung von erheblicher Bedeutung.

Ein Insolvenzplan kann ermöglichen, ein Unternehmen anders zu sanieren und zu entschulden, als dies bei einer klassischen Verwertung und anschließenden Beendigung des Geschäftsbetriebes geschehen würde.

Dabei können beispielsweise die Befriedigung der Gläubiger, die Fortführung des Unternehmens und die zukünftige gesellschaftsrechtliche oder finanzielle Struktur geregelt werden.

Wie der konkrete Plan für die Hotels by HR Neustadt-Glewe GmbH ausgestaltet ist, lässt sich aus der öffentlichen Terminbekanntmachung allerdings nicht entnehmen.

Der Plan einschließlich seiner Anlagen liegt für die Beteiligten bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg zur Einsicht aus.

Konkreter Hotelbetrieb: Schloss Neustadt-Glewe

Anders als bei vielen Gesellschaften, deren tatsächliche Geschäftstätigkeit öffentlich kaum nachvollziehbar ist, lässt sich die operative Tätigkeit hier eindeutig feststellen.

Die Hotels by HR Neustadt-Glewe GmbH betreibt das Hotel Schloss Neustadt-Glewe, Schloßfreiheit 1, 19306 Neustadt-Glewe.

Das Unternehmen tritt dort weiterhin als Hotelbetreiber auf.

Auch aktuelle touristische Verzeichnisse führen die Hotels by HR Neustadt-Glewe GmbH ausdrücklich als Betreiberin des Hauses.

Historisches Barockschloss als Hotel

Das Hotel befindet sich in einem historischen Schloss aus dem 17. Jahrhundert.

Das Gebäude wurde im Stil des niederländischen Barocks errichtet und ist insbesondere für seine aufwendigen Stuckarbeiten bekannt.

Das Hotel verfügt über 37 Zimmer beziehungsweise Suiten. Weitere Unterbringungsmöglichkeiten befinden sich im benachbarten Amtshaus.

Zum Hotelbetrieb gehört außerdem das Restaurant Wallenstein’s, das sich im historischen Gewölbekeller des Schlosses befindet.

Das Haus liegt am Rand der Lewitz und damit in einer touristisch geprägten Region Mecklenburg-Vorpommerns.

Gesellschaft besteht seit 2015

Die Hotels by HR Neustadt-Glewe GmbH wurde 2015 gegründet.

Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro.

Ihr Unternehmensgegenstand lautet auf den Betrieb von Hotels, insbesondere in Neustadt-Glewe, sowie auf erlaubnisfreie Unternehmensberatung, insbesondere für Hotelbetriebe.

Der tatsächliche Schwerpunkt liegt eindeutig beim Betrieb des Schlosshotels.

Damit besteht die Gesellschaft inzwischen seit mehr als elf Jahren.

Teil der großen Hotelkrise der REVO-Gruppe

Die Insolvenz der Hotels by HR Neustadt-Glewe GmbH ist nicht als isolierter Einzelfall entstanden.

Die Gesellschaft gehört zu dem großen Hotel-Unternehmensumfeld, das Anfang 2026 von einer umfangreichen Insolvenzwelle erfasst wurde.

Die REVO Hospitality Group, die aus der früheren HR Group hervorgegangen war, hatte im Januar 2026 für rund 140 Gesellschaften in Deutschland und Österreich Insolvenzanträge gestellt.

Davon waren nach damaligen Unternehmensangaben 125 Hotels und insgesamt etwa 5.500 Beschäftigte betroffen.

Auch das Hotel Schloss Neustadt-Glewe gehörte ausdrücklich zu den betroffenen Häusern.

Sechs Hotels in Mecklenburg-Vorpommern betroffen

Allein in Mecklenburg-Vorpommern waren damals sechs Hotels aus dem Unternehmensumfeld betroffen.

Neben dem Hotel Schloss Neustadt-Glewe gehörten dazu unter anderem Häuser in Schwerin, Wismar, Rostock, Stralsund und auf Rügen.

Der Hotelbetrieb sollte während der Sanierungsverfahren weiterlaufen.

Das übergeordnete Ziel bestand darin, die betroffenen Gesellschaften wirtschaftlich zu stabilisieren und tragfähige Lösungen für ihre Zukunft zu finden.

Schnelles Wachstum belastete die Hotelgruppe

Als wesentlicher Hintergrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten wurde Anfang 2026 die starke Expansion der Hotelgruppe genannt.

Die Zahl der betriebenen beziehungsweise zum Unternehmensumfeld gehörenden Hotels war innerhalb weniger Jahre erheblich gewachsen.

Nach damaligen Angaben stieg die Zahl von 51 Hotels im Jahr 2020 auf rund 250 Häuser.

Mit diesem Wachstum waren erhebliche Integrations- und Finanzierungskosten verbunden.

Gleichzeitig entwickelten sich die Übernachtungszahlen und Umsätze 2025 nicht in dem Umfang, der ursprünglich erwartet worden war.

Diese Kombination brachte zahlreiche Gesellschaften des Hotelverbundes in wirtschaftliche Schwierigkeiten.

Hotelbetrieb läuft trotz Insolvenz weiter

Für Gäste ist besonders wichtig: Die Insolvenz bedeutet nicht automatisch die Schließung des Hotel Schloss Neustadt-Glewe.

Aktuelle Hinweise sprechen vielmehr dafür, dass das Haus weiterhin operativ betrieben wird.

Besonders deutlich wird dies durch aktuelle Stellenangebote der Hotels by HR Neustadt-Glewe GmbH.

Noch im laufenden Insolvenzverfahren sucht die Gesellschaft Personal für die Rezeption des Hotels.

Gesucht werden Mitarbeiter für Gästebetreuung, Check-in und Check-out, Reservierungen und weitere Aufgaben des laufenden Hotelbetriebs.

Das Unternehmen spricht dabei ausdrücklich von einem kleinen Team aus langjährigen Mitarbeitern.

Sogar Ausbildungsplätze für 2026 angeboten

Auch für das Ausbildungsjahr 2026 wurden Nachwuchskräfte für das Hotel gesucht.

Die Hotels by HR Neustadt-Glewe GmbH bot eine Ausbildung zur Fachkraft Gastronomie mit Ausbildungsbeginn im August beziehungsweise September 2026 an.

Dies zeigt, dass zumindest bei Veröffentlichung der Stellenangebote eine Fortführung des Hotelbetriebs vorgesehen war.

Gerade vor dem Hintergrund des nun vorgelegten Insolvenzplans spricht dies für den Versuch, den operativen Hotelbetrieb zu erhalten und eine Sanierungslösung zu erreichen.

Eine Garantie für die langfristige Fortführung lässt sich daraus allerdings noch nicht ableiten.

Unterschiedliche Angaben zur Geschäftsführung

Bei der Recherche fällt eine Besonderheit auf.

Das aktuelle Impressum des Hotel Schloss Neustadt-Glewe nennt weiterhin Robert K. Kennedy als Geschäftsführer.

Die Insolvenzbekanntmachung des Amtsgerichts Charlottenburg vom 2. September 2026 führt dagegen ausdrücklich Dr. Gordon Geiser und Dr. Benedikt de Bruyn als Geschäftsführer der Schuldnerin.

Für das Insolvenzverfahren ist die aktuelle gerichtliche Angabe maßgeblich.

Dass Internetseiten bei Veränderungen in der Geschäftsführung nicht immer unmittelbar aktualisiert werden, ist nicht ungewöhnlich.

Dr. Gordon Geiser und Dr. Benedikt de Bruyn vertreten die Gesellschaft im Verfahren

Die beiden in der Insolvenzbekanntmachung genannten Geschäftsführer sind für die jetzige Phase besonders wichtig.

Sie vertreten die Schuldnerin während des Insolvenzverfahrens und stehen damit auch hinter dem am 27. August vorgelegten Insolvenzplan.

Der Plan zeigt, dass die Gesellschaft nicht lediglich auf eine Verwertung ihrer vorhandenen Vermögenswerte setzt, sondern eine gestaltende insolvenzrechtliche Lösung anstrebt.

Ob diese Lösung von den Gläubigern akzeptiert wird, entscheidet sich Ende September.

Gläubiger müssen erforderliche Mehrheiten erreichen

Ein Insolvenzplan kann nicht allein dadurch wirksam werden, dass ihn die Schuldnerin vorlegt.

Die Gläubiger müssen darüber abstimmen.

Dabei werden die Beteiligten entsprechend dem Insolvenzplan in Gruppen eingeteilt. Für die Annahme gelten innerhalb der jeweiligen Gruppen gesetzlich festgelegte Mehrheiten.

Anschließend muss der angenommene Plan grundsätzlich noch vom Insolvenzgericht bestätigt werden.

Erst dann kann er seine vorgesehenen rechtlichen Wirkungen entfalten.

Der Termin am 30. September ist deshalb ein zentraler, aber noch nicht zwingend der letzte Schritt des Sanierungsverfahrens.

Gericht weist ausdrücklich auf Widerspruchsmöglichkeiten hin

Das Amtsgericht macht in seiner Bekanntmachung zudem auf die Rechte der Gläubiger aufmerksam.

Wer sich später gegen eine gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans wenden möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Insbesondere muss der betreffende Gläubiger rechtzeitig widersprechen, gegen den Plan stimmen und glaubhaft machen können, dass er durch den Insolvenzplan wesentlich schlechter gestellt würde als ohne den Plan.

Damit gewinnt die persönliche beziehungsweise ordnungsgemäße Vertretung im Abstimmungstermin für betroffene Gläubiger besondere Bedeutung.

Was der Insolvenzplan für das Schlosshotel vorsieht, ist noch nicht öffentlich bekannt

Die entscheidende Frage bleibt derzeit unbeantwortet:

Wie soll es konkret mit dem Hotel Schloss Neustadt-Glewe weitergehen?

Die öffentliche Bekanntmachung enthält keine Einzelheiten über die wirtschaftlichen Regelungen des Plans.

Insbesondere wird nicht mitgeteilt, welche Quote die Insolvenzgläubiger erhalten sollen, ob ein Investor vorgesehen ist, ob gesellschaftsrechtliche Veränderungen geplant sind oder welche langfristige Betreiberstruktur für das Hotel angestrebt wird.

Diese Einzelheiten befinden sich im Insolvenzplan und dessen Anlagen, die für die Beteiligten beim Insolvenzgericht eingesehen werden können.

Keine Abstimmung über eine Schließung, sondern über einen Insolvenzplan

Der Gerichtstermin sollte deshalb nicht vorschnell als Entscheidung über eine Schließung des Schlosshotels dargestellt werden.

Abgestimmt wird über den Insolvenzplan der Hotels by HR Neustadt-Glewe GmbH.

Der bisher fortgesetzte Hotelbetrieb, die aktuellen Personalaktivitäten und die Vorlage eines Insolvenzplans sprechen vielmehr dafür, dass eine Fortführungslösung angestrebt wird.

Ob und unter welchen Bedingungen diese gelingt, hängt jedoch vom Inhalt des Plans, der Abstimmung der Gläubiger und der anschließenden gerichtlichen Bestätigung ab.

30. September wird zum entscheidenden Termin

Für die Hotels by HR Neustadt-Glewe GmbH rückt damit der 30. September 2026 in den Mittelpunkt.

Um 13.00 Uhr werden beim Amtsgericht Charlottenburg zunächst nachgemeldete Forderungen geprüft und anschließend der Insolvenzplan erörtert.

Danach sollen die Beteiligten über den Plan abstimmen.

Für das traditionsreiche Hotel Schloss Neustadt-Glewe könnte dieser Termin entscheidend dafür werden, auf welcher wirtschaftlichen Grundlage der Betrieb künftig fortgeführt werden kann.

Die Insolvenzgesellschaft hat mit dem Plan vom 27. August 2026 ihren Vorschlag für eine Lösung vorgelegt.

Nun haben die Gläubiger das Wort.

 

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