Dark Mode Light Mode

Göttinger Catering- und Leihkochservice Regina Bonk UG: Gericht korrigiert Insolvenzbeschluss – Cateringbetrieb aus Gleichen betroffen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren der Göttinger Catering- und Leihkochservice Regina Bonk UG (haftungsbeschränkt) hat das Amtsgericht Göttingen einen früheren Beschluss berichtigt. Die am 5. Mai 2026 veröffentlichte Korrektur betrifft allerdings nicht die wirtschaftliche Situation des Unternehmens, sondern einen Fehler in der Bezeichnung des Verfahrens.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Göttingen unter dem Aktenzeichen 74 IN 31/25 GOE geführt. Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift Hinter dem Dorfe 7, 37130 Gleichen und ist beim Amtsgericht Göttingen unter HRB 206538 eingetragen. Geschäftsführerin ist Regina Bonk.

Fehler im Beschluss vom Juli 2025

Hintergrund der aktuellen Bekanntmachung ist ein Beschluss vom 22. Juli 2025. Darin war das Verfahren irrtümlich als „Nachlassinsolvenzverfahren“ bezeichnet worden.

Das Amtsgericht hat diesen Fehler nun ausdrücklich korrigiert. Statt „Nachlassinsolvenzverfahren“ muss es richtig „Insolvenzverfahren“ heißen.

Das ist ein wesentlicher begrifflicher Unterschied: Ein Nachlassinsolvenzverfahren betrifft den Nachlass eines verstorbenen Menschen. Hier geht es dagegen um die Insolvenz der Göttinger Catering- und Leihkochservice Regina Bonk UG (haftungsbeschränkt) als juristische Person.

Die Berichtigung bedeutet jedoch keine neue Insolvenz und keine erneute Antragstellung. Sie korrigiert lediglich die fehlerhafte Bezeichnung in einer bereits 2025 ergangenen gerichtlichen Entscheidung.

Partyservice und mobile Küche

Das Geschäftsmodell der Gesellschaft war vergleichsweise klar umrissen. Unternehmensgegenstand sind der Partyservice und der Betrieb einer ambulanten Küche.

Damit war das Unternehmen im Catering- und Gastronomiebereich tätig. Anders als ein klassisches Restaurant war das Geschäftsmodell darauf ausgerichtet, Speisen für Veranstaltungen beziehungsweise an wechselnden Orten zuzubereiten und bereitzustellen.

Bereits der Firmenname verweist zusätzlich auf einen Leihkochservice. Ein solcher Service richtet sich typischerweise an private oder gewerbliche Auftraggeber, die für Veranstaltungen oder zeitlich begrenzte Einsätze gastronomisches Fachpersonal beziehungsweise einen Koch benötigen.

Die Gesellschaft verband damit mehrere Dienstleistungen rund um die mobile Verpflegung: Catering beziehungsweise Partyservice, Kochdienstleistungen und den Betrieb einer ambulanten Küche.

Regina Bonk als Namensgeberin und Geschäftsführerin

Die Gesellschaft wurde von Regina Bonk geführt, deren Name zugleich Bestandteil der Firma ist.

Die Göttinger Catering- und Leihkochservice Regina Bonk UG (haftungsbeschränkt) wurde beim Amtsgericht Göttingen unter HRB 206538 registriert. Als Unternehmensform wurde die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gewählt.

Die Geschäftsanschrift liegt in der Gemeinde Gleichen im Landkreis Göttingen. Trotz der Bezeichnung „Göttinger Catering- und Leihkochservice“ befindet sich der eingetragene Unternehmensstandort damit nicht unmittelbar in der Stadt Göttingen.

Die Bezeichnung dürfte vielmehr auf das regionale Tätigkeitsgebiet des Cateringservices im Raum Göttingen hinweisen.

Insolvenzverfahren reicht in das Jahr 2025 zurück

Das Aktenzeichen 74 IN 31/25 GOE zeigt bereits, dass der Insolvenzfall nicht aus dem Jahr 2026 stammt.

Das Verfahren wurde bereits 2025 beim Amtsgericht Göttingen anhängig. Die jetzt korrigierte gerichtliche Entscheidung stammt vom 22. Juli 2025.

Die Bekanntmachung vom 5. Mai 2026 ist daher vor allem für die rechtlich korrekte Dokumentation des Verfahrens von Bedeutung. An der Identität der Schuldnerin und dem zugrunde liegenden Insolvenzverfahren ändert die Berichtigung nichts.

Keine neue wirtschaftliche Entwicklung durch die Berichtigung

Aus der aktuellen Bekanntmachung lassen sich insbesondere keine neuen Erkenntnisse über Insolvenzursachen, Forderungshöhen, vorhandenes Vermögen oder eine mögliche Fortführung des Cateringbetriebes ableiten.

Ebenso wenig lässt sich aus der reinen Berichtigung schließen, dass sich die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft seit der ursprünglichen Entscheidung verändert hat.

Das Amtsgericht stellt lediglich klar, dass es sich bei dem Verfahren um ein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft und nicht um ein Nachlassinsolvenzverfahren handelt.

Damit ist die Veröffentlichung vom 5. Mai 2026 keine neue Insolvenzmeldung, sondern ausschließlich die Korrektur eines früheren Beschlusses.

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Göttinger Catering- und Leihkochservice Regina Bonk UG (haftungsbeschränkt), Hinter dem Dorfe 7, 37130 Gleichen, wird beim Amtsgericht Göttingen unter dem Aktenzeichen 74 IN 31/25 GOE geführt.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

iShares ATX UCITS ETF (DE): Starkes Geschäftsjahr mit hoher Rendite – aber deutlicher Österreich- und Finanzsektor-Konzentration

Next Post

Seit Jahren nur 255 Euro: Einbürgerungsgebühr in Deutschland könnte deutlich steigen