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ASIA REAL ESTATE GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – frühere Fürst von Sayn-Wittgenstein GmbH mit Immobiliengeschäft in Asien betroffen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die ASIA REAL ESTATE GmbH, vormals Fürst von Sayn-Wittgenstein GmbH, befindet sich seit dem 3. September 2026 in einem Insolvenzantragsverfahren. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 8 IN 594/26 geführt. In der Insolvenzbekanntmachung wird die Gesellschaft noch mit der Anschrift Philipp-Reis-Straße 17, 63110 Rodgau und der bisherigen Registereintragung beim Amtsgericht Offenbach am Main unter HRB 23255 geführt.

Geschäftsführer ist Heinz-Jürgen Seifert.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser von LIESER Rechtsanwälte in Frankfurt am Main bestellt.

Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dr. Kaltwasser darf zudem Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einziehen und eingehende Gelder entgegennehmen.

Gesellschaft hieß bis vor wenigen Monaten Fürst von Sayn-Wittgenstein GmbH

Besonders auffällig ist die unmittelbare Vorgeschichte des Unternehmens.

Die heutige ASIA REAL ESTATE GmbH firmierte jahrzehntelang als Fürst von Sayn-Wittgenstein GmbH.

Die Gesellschaft besteht bereits wesentlich länger, als der neue Name vermuten lässt. Der ursprüngliche Gesellschaftsvertrag stammt aus dem Jahr 1997. Die Gesellschaft wurde später unter HRB 23255 beim Amtsgericht Offenbach am Main geführt.

Über viele Jahre befand sich der Sitz zunächst in Obertshausen. Im Jahr 2016 wurde er nach Rodgau verlegt. Seitdem wurde die Philipp-Reis-Straße 17 als Geschäftsanschrift geführt.

Damit betrifft die Insolvenz keine erst kürzlich gegründete Immobiliengesellschaft, sondern ein Unternehmen mit einer langen gesellschaftsrechtlichen Vorgeschichte.

Umbenennung erst 2026

Die Umfirmierung in ASIA REAL ESTATE GmbH erfolgte erst im Jahr 2026.

Damit wurde unmittelbar vor dem jetzigen Insolvenzantragsverfahren ein deutlicher Schnitt in der Außendarstellung vorgenommen: Aus der Fürst von Sayn-Wittgenstein GmbH wurde eine Gesellschaft, deren Firmenname nun unmittelbar auf das Immobiliengeschäft in Asien verweist.

Gleichzeitig wurde der Unternehmensgegenstand ausdrücklich um die Vermittlung und Vermarktung von Senioren- und Ferienimmobilien sowie Erbpachtrechten in Thailand, den Nachbarländern und im gesamten asiatischen Raum erweitert beziehungsweise entsprechend konkretisiert.

Der Name ASIA REAL ESTATE passt damit unmittelbar zum erklärten Geschäftsmodell.

Eine wichtige Besonderheit beim Registerstand

Bei der aktuellen Einordnung gibt es allerdings eine bemerkenswerte registerrechtliche Besonderheit.

Während die Insolvenzbekanntmachung vom 3. September 2026 die Gesellschaft noch als ASIA REAL ESTATE GmbH, Philipp-Reis-Straße 17 in Rodgau, AG Offenbach am Main HRB 23255 bezeichnet, weisen jüngere Handelsregisterinformationen bereits eine Sitzverlegung nach Urbar und eine neue Eintragung beim Amtsgericht Koblenz aus.

Die entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Beschlüsse stammen vom April und Juni 2026; die neue Registereintragung wurde Anfang Juli 2026 bekannt gemacht.

Für die Darstellung des konkreten Insolvenzverfahrens ist jedoch die Bezeichnung des Insolvenzgerichts maßgeblich: Dort wird die Schuldnerin unter der bisherigen Rodgauer Anschrift und der Offenbacher Registernummer geführt.

Diese zeitliche Überschneidung dürfte im weiteren Verlauf des Verfahrens noch registerrechtlich bereinigt beziehungsweise nachvollzogen werden müssen.

Immobilien in Thailand und Asien als besonderer Geschäftsschwerpunkt

Der Unternehmensgegenstand der ASIA REAL ESTATE GmbH ist außergewöhnlich.

Die Gesellschaft darf Grundstücke, Erbbaurechte und grundstücksgleiche Rechte erwerben, vermieten, verpachten und verwalten.

Darüber hinaus darf sie sich an anderen Grundstücksgesellschaften mit vergleichbarem Geschäftszweck beteiligen.

Besonders hervorzuheben ist jedoch das internationale Immobiliengeschäft.

Ausdrücklich vorgesehen ist die Vermittlung und Vermarktung von Senioren- und Ferienimmobilien in Thailand und den Nachbarstaaten sowie im gesamten asiatischen Raum.

Hinzu kommen Erbpachtrechte.

Damit richtete sich das Geschäftsmodell auch an Kunden, die Immobilien beziehungsweise langfristige Nutzungsrechte in asiatischen Staaten erwerben oder nutzen wollten.

Senioren- und Ferienimmobilien als spezieller Markt

Gerade die Kombination aus Seniorenimmobilien, Ferienimmobilien und Thailand stellt eine sehr spezielle Ausrichtung dar.

Thailand gehört seit Jahren zu den Ländern, in denen sich auch zahlreiche deutsche und europäische Ruheständler längerfristig aufhalten oder niederlassen.

Für ausländische Käufer gelten dort jedoch besondere rechtliche Rahmenbedingungen beim Immobilien- und Grundstückserwerb.

Modelle mit langfristigen Nutzungs-, Miet- oder Pachtrechten spielen deshalb eine wichtige Rolle.

Dass der Unternehmensgegenstand der ASIA REAL ESTATE GmbH ausdrücklich auch Erbpachtrechte erwähnt, passt zu dieser internationalen Ausrichtung.

Welche konkreten Immobilienprojekte in Thailand oder anderen asiatischen Ländern zuletzt tatsächlich von der Gesellschaft vermittelt oder vermarktet wurden, lässt sich aus den aktuell öffentlich verfügbaren Informationen allerdings nicht vollständig und belastbar feststellen.

Verbindung zur Internetadresse „Golden City Asia“

Bemerkenswert ist eine weitere Spur zur tatsächlichen Geschäftstätigkeit.

Die frühere Fürst von Sayn-Wittgenstein GmbH wurde in Unternehmensdatenbanken mit der Internetadresse „golden-city.asia“ geführt.

Dies unterstreicht die langjährige Ausrichtung auf asiatische Immobilien beziehungsweise Immobilienkonzepte.

Die Gesellschaft wurde dabei den Bereichen Immobilienmakler, immobiliennahe Dienstleistungen, Unternehmensberatung sowie Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zugeordnet.

Damit deckt sich die öffentlich dokumentierte tatsächliche Ausrichtung weitgehend mit dem umfangreichen gesellschaftsrechtlichen Unternehmensgegenstand.

Nicht nur Immobilien – auch Marketing und Unternehmensberatung

Das Tätigkeitsfeld der Gesellschaft geht über klassische Immobiliengeschäfte hinaus.

Die ASIA REAL ESTATE GmbH darf außerdem Marketingstrategien und Konzeptionen im Sinne einer Unternehmensberatung entwickeln.

Hinzu kommen verkaufsfördernde Maßnahmen und Product-Placement.

Damit konnte die Gesellschaft Immobilienprojekte nicht nur vermitteln, sondern auch deren Vermarktung konzeptionell begleiten.

Gerade bei Ferien- und Seniorenimmobilien im Ausland ist eine solche Verbindung aus Immobilienvermittlung, Marketing und Beratung naheliegend.

Heinz-Jürgen Seifert bereits seit vielen Jahren mit der Gesellschaft verbunden

Eine zentrale Person der Unternehmensgeschichte ist Heinz-Jürgen Seifert.

Er war bereits in früheren Jahren Geschäftsführer der Gesellschaft und übernahm die Geschäftsführung erneut im Jahr 2014.

Seitdem prägt er die Gesellschaft über einen langen Zeitraum.

Zwischenzeitlich waren auch andere Personen in der Geschäftsführung tätig, darunter Birgit Jäger und Puttaranun Phimkhot.

Seit September 2014 wird Heinz-Jürgen Seifert wieder als Geschäftsführer geführt.

Auch die aktuelle Insolvenzbekanntmachung nennt ihn als gesetzlichen Vertreter.

Weiteres Immobilienunternehmen im Umfeld

Heinz-Jürgen Seifert ist außerdem Geschäftsführer der Fürst von Sayn-Wittgenstein Consilium GmbH.

Diese Gesellschaft wurde Ende 2020 gegründet und 2021 in Rodgau eingetragen.

Auch deren Tätigkeit weist einen deutlichen Immobilienbezug auf.

Der Unternehmensgegenstand umfasst die Verwaltung eigenen Vermögens sowie den Erwerb oder die Beteiligung an Immobilien, Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Gesellschaften und Fonds. Hinzu kommen Bewirtschaftung, Verpachtung, Vermietung und Verwaltung dieser Vermögenswerte.

Damit besteht neben der ASIA REAL ESTATE GmbH eine weitere von Heinz-Jürgen Seifert geführte Gesellschaft mit Schwerpunkt Immobilien und Vermögensverwaltung.

Die aktuelle Insolvenzbekanntmachung betrifft jedoch ausschließlich die ASIA REAL ESTATE GmbH. Eine wirtschaftliche Krise anderer Gesellschaften kann daraus nicht abgeleitet werden.

Erst im April 2026 weiteres Unternehmen gegründet

Bemerkenswert ist außerdem die im April 2026 eingetragene Fürst von Sayn-Wittgenstein in Hessen UG (haftungsbeschränkt).

Auch diese Gesellschaft hat ihren Sitz beziehungsweise ihre Geschäftsanschrift in der Philipp-Reis-Straße 17 in Rodgau und wird von Heinz-Jürgen Seifert geführt.

Ihr Unternehmensgegenstand umfasst ebenfalls den Erwerb, die Vermietung, Verwertung und Verwaltung von Grundstücken, Erbbaurechten und grundstücksgleichen Rechten sowie die Errichtung und Verwaltung von Baulichkeiten.

Damit existieren im Umfeld des Geschäftsführers mehrere Gesellschaften mit engem Bezug zu Immobilien und Vermögensverwaltung.

Auch hier gilt jedoch: Das jetzt bekannt gewordene Insolvenzantragsverfahren betrifft allein die ASIA REAL ESTATE GmbH.

Eigenantrag der Gesellschaft

Aus der gerichtlichen Bekanntmachung ergibt sich außerdem, dass es sich offenbar um einen Eigenantrag handelt.

Das Amtsgericht bezeichnet die ASIA REAL ESTATE GmbH mehrfach als „Antragstellerin“.

Damit spricht der Beschluss dafür, dass die Gesellschaft selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt hat.

Welche konkrete Insolvenzursache vorliegt, veröffentlicht das Gericht nicht.

Es gibt derzeit keine Angaben zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der Gläubiger oder zu möglichen Zahlungsrückständen.

Auch ist nicht bekannt, ob konkrete Immobilienprojekte oder Beteiligungen wirtschaftlich belastet sind.

Vorläufiger Insolvenzverwalter kontrolliert jetzt Zahlungsströme

Das Amtsgericht Offenbach hat Dr. Martin Kaltwasser vergleichsweise weitreichende Befugnisse eingeräumt.

Die Gesellschaft kann nicht mehr ohne seine Zustimmung wirksam über ihr Vermögen verfügen.

Zusätzlich darf der vorläufige Insolvenzverwalter Bankguthaben und sonstige Forderungen einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen.

Drittschuldner – also beispielsweise Personen oder Unternehmen, die der ASIA REAL ESTATE GmbH Geld schulden – sollen deshalb nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses leisten.

Diese Maßnahmen dienen dazu, vorhandenes Vermögen zu sichern und unkontrollierte Mittelabflüsse während des Insolvenzantragsverfahrens zu verhindern.

Bei Auslandsgeschäften könnte Vermögensermittlung komplex werden

Für den vorläufigen Insolvenzverwalter könnte insbesondere die internationale Ausrichtung des Unternehmens von Bedeutung sein.

Sollte die Gesellschaft tatsächlich über Immobilienrechte, Beteiligungen, Forderungen oder sonstige Vermögenspositionen in Thailand oder anderen asiatischen Staaten verfügen, müssten diese im Rahmen der Vermögensermittlung berücksichtigt werden.

Ob solche Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind, ist derzeit allerdings nicht öffentlich bekannt.

Der bloße Unternehmensgegenstand beweist noch nicht, dass die Gesellschaft selbst Immobilien in Thailand besitzt.

Ebenso muss zwischen eigenen Immobilieninvestitionen und lediglich vermittelten beziehungsweise vermarkteten Objekten unterschieden werden.

Reguläres Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet

Die ASIA REAL ESTATE GmbH ist derzeit noch nicht in einem eröffneten Insolvenzverfahren.

Der Beschluss vom 3. September 2026 betrifft zunächst die vorläufige Insolvenzverwaltung.

Dr. Martin Kaltwasser muss nun die wirtschaftlichen Verhältnisse untersuchen und insbesondere feststellen, welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten vorhanden sind.

Anschließend entscheidet das Insolvenzgericht über die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens.

Bis dahin bleibt offen, ob eine Fortführung oder Sanierung möglich ist oder ob vorhandenes Vermögen später im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens verwertet werden muss.

Insolvenz kurz nach grundlegender Neuausrichtung

Der zeitliche Ablauf ist besonders auffällig.

Die Gesellschaft bestand über viele Jahre als Fürst von Sayn-Wittgenstein GmbH. Erst 2026 erfolgten weitreichende gesellschaftsrechtliche Veränderungen mit Umfirmierung zur ASIA REAL ESTATE GmbH, Anpassung des Unternehmensgegenstandes und einer registerrechtlich dokumentierten Sitzverlegung.

Nur wenige Monate später folgte am 3. September 2026 die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.

Ob zwischen diesen Veränderungen und den wirtschaftlichen Schwierigkeiten ein Zusammenhang besteht, ist nicht bekannt und kann aus den Registervorgängen allein nicht abgeleitet werden.

Fest steht bislang: Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 3. September 2026 die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der ASIA REAL ESTATE GmbH, vormals Fürst von Sayn-Wittgenstein GmbH, angeordnet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 8 IN 594/26 geführt.

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